Jochen Klenner und Günter Krings Abgeordnete befürworten Impfpflicht

Mönchengladbach · Kita-Plätze sollten künftig nur noch an Kinder vergeben werden, die über ausreichenden Impfschutz verfügen. Dafür plädiert der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete Jochen Klenner (CDU).

 Wenn mehr als 90 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft seien, könne die Krankheit ausgerottet werden, sagen Ärzte.

Wenn mehr als 90 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft seien, könne die Krankheit ausgerottet werden, sagen Ärzte.

Foto: dpa/Martin Schutt

„Kindergärten sind Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Kleinkinder betreut werden, deren Immunsystem noch anfälliger für Infektionskrankheiten ist“, sagt Klenner, der dem Gesundheitsausschuss des Landtags angehört. „Deshalb bin ich für eine verpflichtende Masernimpfung als Voraussetzung für den Besuch eines Kindergartens oder einer Tagespflege.“

Eine Pflicht zur Impfung gegen Masern befürwortet auch der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Günter Krings (CDU). Er folgt damit der Linie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der eine Pflicht zur  Impfung gegen Masern ab 1. März 2020 einführen möchte. Sowohl Klenner als auch Krings sorgen sich nicht allein um die Gesundheit eines nicht geimpften Kindes. Ein fehlender Impfschutz einzelner Kinder dürfe auch nicht zur Gesundheitsgefahr für andere Kinder oder Erzieher werden.

Um Masern auszurotten, sei eine Impfquote von mehr als 90 Prozent der Bevölkerung notwendig, sagt Krings. Er setzt zunächst auf Werbung für das Impfen und unterstützt daher das Impfbündnis, zu dem sich kürzlich Stadtverwaltung, Ärzte und andere Akteure der Gesundheitsbranche in Mönchengladbach zusammengeschlossen haben.

Sollten Aufklärungskampagnen und Appelle nicht fruchten, könnte es nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten erforderlich werden, über weiter gehende Pflichten zu diskutieren: „Wir hoffen, dass mit Werbemaßnahmen die Impfquoten effektiv erhöht werden, damit wir nicht in die Lage kommen, auch über die jetzt dringend notwendige Masern-Impfpflichten hinaus über Pflichten auch bei weiteren Krankheiten sprechen müssen.“

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