Mags 57 Gladbacher klagen gegen Müllgebühren-Bescheid

Mönchengladbach · Das neue Müllsystem mit seinen Abfallgebühren beschert dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Menge Arbeit. Bisher haben 57 Mönchengladbacher Grundstückseigentümer Klage erhoben gegen den Müllgebührenbescheid der Mags.

 Seit Januar gibt es die Rolltonnen in Gladbach.

Seit Januar gibt es die Rolltonnen in Gladbach.

Foto: Mags

Das teilte die Stadttochter auf Anfrage mit. Da könnten aber noch einige hinzukommen, denn mehr als 100 der insgesamt rund 1500 erhobenen Widersprüche sind noch nicht beschieden worden. Die große Mehrheit, nämlich mehr als 1300 Widersprüche, sind von der Mags zurückgewiesen worden. Der Rest werde in den kommenden Wochen nach und nach beschieden.

Insgesamt hatte die Mags im Frühjahr rund 60.000 neue Gebührenbescheide an die Hauseigentümer verschickt. Rund 2,5 Prozent von ihnen wehrten sich gegen die neue Festsetzung der Gebühr. Das waren zehn Mal so viele Widersprüche wie in den Vorjahren. Dass das neue Müllsystem mit der Rolltonne für den Restabfall und der neuen Gebührenordnung nicht überall gut ankommt, das war schon lange klar. Der Widerstand bei denen, die mehr zahlen müssen als im alten System, war gerade in den sozialen Netzwerken groß. Vor allem Haushalte mit mehr als drei Personen zahlen mehr als früher, wohingegen kleinere Haushalte und Singles eher weniger als in den Jahren zuvor bezahlen. Rund 70 Prozent der Haushalte zahlen nach einer Berechnung der Mags geringfügig oder deutlich weniger als im Vorjahr, der Rest mehr.

Kern des neuen Müllsystems mit Beginn dieses Jahres war einerseits die Einführung einer Rolltonne, die nur noch alle zwei Wochen statt alle sieben Tage geleert wird. Und andererseits war damit die Einführung eines Mindestvolumens in Höhe von 15 Litern pro Person und Woche bei Nutzung einer Biotonne oder bei Eigenkompostierern (sonst 20 Liter Mindestvolumen) verbunden. Die Hauseigentümer (nur die haben Bescheide erhalten und können folglich dagegen vorgehen, nicht die einzelnen Mieter) haben sich vor allem über das Mindestvolumen beschwert.

Ob die Klagen Aussicht auf Erfolg haben, das ist fraglich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte in einer Eilentscheidung im März keine Bedenken gegen Tonnen, Mindestvolumen und Gebührensatzung. Zu einem Hauptsacheverfahren kam es damals aber nicht, weil der Kläger nach der Eilentscheidung seine Klage zurückgezogen hatte. Der Beschluss der Kammer war damit praktisch wirkungslos, so eine Gerichtssprecherin. Das dürfte sich nun aber ändern, sollte das Verwaltungsgericht aufgrund der zahlreichen Klagen nun zu Entscheidungen kommen.

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