Mönchengladbach 180 Kilometer entfernt Stadt kann zu belgischen Reaktoren Doel Stellung nehmen

Mönchengladbach · Bei den mehr als 40 Jahre alten Atommeilern Doel 1 und Doel 2 nahe Antwerpen und 180 Kilometer von Mönchengladbach entfernt hatte es bereits mehrfach Zwischenfälle gegeben. Seit langem wird deshalb von NRW eine grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Das Verfahren startet jetzt – und Mönchengladbach ist auch gefragt.

 Das belgische Atomkraftwerk Doel ist etwa 180 Kilometer von Mönchengladbach entfernt.

Das belgische Atomkraftwerk Doel ist etwa 180 Kilometer von Mönchengladbach entfernt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Eine bisher unterbliebene grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2 wird nachgeholt. Das teilte das belgische Umwelt- und Energieministerium dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit.

Für die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die ihr Beteiligungsinteresse erklärt hatten, hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW die Federführung übernommen. Die Prüfung ist eine langjährige Forderung Nordrhein-Westfalens. 

Durch die Bezirksregierung ist die Stadt Mönchengladbach über die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung informiert worden. Darüber unterrichtete Oberbürgermeister Felix Heinrichs die Mitglieder des Rates in der Sitzung am Mittwoch. Wegen  der vergleichbaren Risiken und Gefährdungslagen soll die Stellungnahme auch auf die Resolution des Stadtrats zum belgischen Kraftwerk Tihange Bezug nehmen, dessen unverzügliche und dauerhafte Abschaltung der Rat im Sommer 2015 gefordert hatte.

Die Atomkraftwerke Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen liegen etwa 130 Kilometer von der Landesgrenze zu NRW, etwa 180 Kilometer von Mönchengladbach,  und nur wenige Kilometer von der Grenze zu den Niederlanden entfernt. Bürger in allen drei Ländern kämpfen seit Jahren gegen die beiden mehr als 40 Jahre alten Meiler, die mehrfach schon mit Zwischenfällen Schlagzeilen gemacht hatten.

Die Regierung in Brüssel hatte jedoch die Laufzeiten für die umstrittenen Reaktoren trotz ausgebliebener Umweltverträglichkeitsprüfung bis 2025 verlängert  – und damit gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof und auch das Belgische Verfassungsgericht hatten daraufhin festgelegt, dass die Prüfung nachgeholt werden muss.

Außer der vorgenannten Behördenbeteiligung gibt die zuständige belgische Behörde auch der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 1. Juli 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme. Alle relevanten Kontaktadressen sowie nähere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zum Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung sind auf der Internetseite des NRW-Wirtschaftsministeriums zu finden unter www.wirtschaft.nrw (den Menüpunkten Energie und Atomaufsicht folgen, dann auf UVP Doel 1 und Doel 2 klicken).

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