Finanzen in Mönchengladbach IHK fordert Absenkung der Gewerbesteuer

Mönchengladbach · Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer hat sich in einer Resolution für sinkende Hebesätze ausgesprochen. Die Stadt lehnt das ab. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Mönchengladbach: IHK fordert Absenkung der Gewerbesteuer, Stadt lehnt das ab
Foto: dpa/Lino Mirgeler

Dass Unternehmen nicht in Jubel ausbrechen, wenn sie Gewerbesteuer an die Kommunen bezahlen müssen, das ist keine große Überraschung. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat nun eine Resolution beschlossen, in der sie die Kommunen in der Region – und damit auch Mönchengladbach – dazu auffordert, Steuererhöhungen unbedingt zu vermeiden und die Abgabenlast am besten zu senken. So lautet eine Forderung der Versammlung der Mitgliedsunternehmen: „Städte müssen den Wettbewerb mit Kommunen annehmen und die Hebesätze senken.“ Städte, die diesen Wettbewerb annähmen, sollten nicht als „Steueroasen“ angeprangert werden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser IHK-Resolution.

Wer bezahlt eigentlich Gewerbesteuer? Vereinfacht gesagt: Unternehmen, die Gewinn erwirtschaften. Dazu ein Rechenbeispiel der IHK für eine Kapitalgesellschaft mit einem Ertrag von 100.000 Euro. Aus diesem Gewinn wird mit Hilfe der bundesweit gleichen Steuermesszahl (3,5 Prozent) der Steuermessbetrag berechnet. Der liegt in diesem Beispiel dann bei 3500 Euro. Und dieser Betrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. In Mönchengladbach liegt der Hebesatz bei 490 Punkten. Daraus ergibt sich eine Gewerbesteuerlast für das Unternehmen in diesem Beispiel in Höhe von 17.150 Euro. Das Unternehmen muss in diesem Beispiel also ziemlich genau 17 Prozent seines Gewinnes an die Stadt als Gewerbesteuer abgeben. Nun einmal folgendes weiterführende Beispiel: Würde die Stadt den Hebesatz drastisch auf 400 Punkte senken (was ziemlich unrealistisch ist) dann würde dasselbe Unternehmen mit demselben Gewinn noch 14.000 Euro (also 14 Prozent des Gewinns) an Gewerbesteuer zahlen. Je nach Unternehmensform gibt es aber Unterschiede bei der Berechnung der Gewerbesteuer.

Wer bekommt eigentlich die Gewerbesteuer? Das Geld geht direkt an die Stadt oder Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Deshalb ist die Gewerbesteuer auch die wichtigste Einnahmequelle einer Stadt. Das lässt sich auch gut am Beispiel von Mönchengladbach zeigen: Für 2019 erwartet die Stadt in ihrem Doppelhaushalt Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 179,4 Millionen Euro. Das sind 16,7 Prozent der Gesamteinnahmen in dieser Stadt. Für 2020 werden 185,3 Millionen Euro aus der Gewerbesteuer erwartet (17,1 Prozent aller Einnahmen). Jeder sechste Euro, den die Stadt also ausgeben kann, kommt von den Unternehmen.

Was verlangt die IHK? Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer seien in den vergangenen Jahren auch aufgrund des Booms stark gestiegen. Tatsächlich in Mönchengladbach zwischen 2017 bis 2019 (dem geplanten Ansatz im Haushalt) um 9,3 Prozent – zu viel, findet die IHK und bringt eine Senkung des Hebesatzes ins Spiel. „Die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze in unserer Region schadet der Wettbewerbsfähigkeit“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Norbert Bienen, Vorsitzender des IHK-Immobilienausschusses und Makler, sagt: „Die Gewerbesteuerhebesätze sind zu hoch. Ich erlebe es immer wieder, dass Unternehmen bei der Abwägung der Vor- und Nachteile für die einzelnen Standorte auch die Höhe des Hebesatzes als entscheidendes Kriterium heranziehen.“ Außerdem richtet die Resolution Forderungen nach einer Reform der Unternehmensbesteuerung an den Bund, auf die die Stadt allerdings gar keinen Einfluss hat.

Was sagt die Stadt dazu? Kämmerer Michael Heck lehnt es mit Verweis auf den Haushalt ab, den Hebesatz der Gewerbesteuer zu senken. Die Stadt sei weiterhin Stärkungspaktkommune, muss dem Land also einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen. „Die durch die Gewerbesteuer auf Basis der festgelegten Hebesätze erzielten Einnahmen sind dringende Voraussetzungen für den Haushaltsausgleich“, sagt Heck. „Ein Verzicht auf die mit den zurzeit festgelegten Hebesätzen generierbaren Einnahmen würde den Haushaltsausgleich in erheblichem Maße gefährden.“

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