Kreisstelle der Ärztekammer Hüren erneut Ärzte-Vorsitzender

Mönchengladbach · Der Allgemeinmediziner leitet weiter die Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein. Sie kümmert sich unter anderem um die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten.

 Heribert Hüren bleibt Leiter der Kammer-Kreisstelle.

Heribert Hüren bleibt Leiter der Kammer-Kreisstelle.

Foto: Jocelyne Naujoks / Ärztekammer Nordrhein

Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein – das klingt irgendwie amtlich und nicht gerade nach einer Adresse, die ein Patienten bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit aufsucht. Dafür ist sie auch nicht da. Bei Beschwerden über Ärzte hingegen können Patienten sich durchaus an die Kreisstelle wenden. Sich um solche Beschwerden zu kümmern, gehört zu den Aufgaben von Heribert Hüren. Denn er ist Vorsitzender der Kreisstelle – wieder einmal: Nach mehr als zehn Jahren in diesem Amt  ist der Allgemeinmediziner vom neu gewählten Vorstand der Kreisstelle in dieser Funktion bestätigt worden. Wiedergewählt als zweiter Vorsitzender wurde der Leiter es Mönchengladbacher Gesundheitsamtes, Klaus F. Laumen, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen.

Die Kreisstelle Mönchengladbach ist eine von 27 solcher Stellen im Gebiet der Kammer Nordrhein. Jeder Arzt in Mönchengladbach, ob niedergelassen oder im Krankenhaus, muss Mitglied sein. Die Kammer führt ein Register aller Mediziner in der Stadt. Von der Praxiseröffnung oder -schließung bis hin zur Privatadresse – alle Daten sind bei ihr gespeichert. Doch sie ist mehr als ein „Meldeamt“ für Mediziner. Sie organisiert unter anderem auch Fortbildungen für Ärzte, kümmert sich um die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten und betreut die Auszubildenden und Ausbilder.

Auch für Patienten kann eine Kontaktaufnahme zur Kreisstelle womöglich nützlich sein. „Wenn Patienten Probleme haben, sich nicht richtig oder vom Arzt unfreundlich behandelt fühlen, versuchen wir zu schlichten“, sagt Hüren. Nötigenfalls wird der Kollege ermahnt, die Berufsordnung einzuhalten und sein Verhalten zu überdenken. Doch auch härtere Sanktionen sind möglich: Bußgeld und schlimmstenfalls der Entzug der Zulassung. Denn die Kammern sind verpflichtet, für die Einhalten beruflicher Grundsätze zu sorgen. Die Ärztekammer Nordrhein hat zudem eine Gutachterkommission eingerichtet, die Streit  unter anderem bei Behandlungsfehler-Vorwürfen außergerichtlich schlichten soll. In dieser Kommission begutachten nach Angaben der Kammer ehrenamtlich tätige und Ärzte und Juristen solche Vorwürfe.

Und nicht zuletzt gehört vor Ort in Mönchengladbach die Organisation der ambulanten ärztlichen Notfallversorgung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zu den Aufgaben der Kreisstelle.

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