Schwierige Lage für Unternehmer Deshalb schließen Hanf-Läden in Mönchengladbach

Mönchengladbach · Einige Unternehmen in Mönchengladbach haben bereits geschlossen. David Rütten vom Deutschen Hanfverband Mönchengladbach erklärt, woran das liegt.

 Das Fachgeschäft „Sir Hanf“ an der Lüpertzender Straße ist inzwischen geschlossen.

Das Fachgeschäft „Sir Hanf“ an der Lüpertzender Straße ist inzwischen geschlossen.

Foto: Christoph Wegener

Hanf hatte lange keinen guten Ruf. Es wurde mit illegalem Drogenkonsum und -handel in Verbindung gebracht, denn das von der Pflanze produzierte Tetrahydrocannabiol (THC) entfaltet eine stark berauschende Wirkung. Hanfsamen etwa haben dagegen keinen psychoaktiven Effekt, sie gelten als gesunde Nahrungsquelle, etwa für Proteine und Omega-6- und 3-Fette. Vor diesem Hintergrund wurden Produkte auf Hanfbasis in den vergangenen Jahren vom Handel neu entdeckt. Auch in Mönchengladbach öffneten Fachgeschäfte, die unter anderem Hanfnudeln oder Hanfmüsli anbieten. Aber Geschäfte wie „Sir Hanf“ an der Lüperzender Straße oder „Healthy Garden“ am Alten Markt wurden wieder geschlossen. Ist der Trend vorbei?

Keineswegs, betont David Rütten, der den Deutschen Hanfverband Mönchengladbach mitgründete und als Großhändler und Franchise-Geber Hanfprodukte vertreibt. Er ist von den positiven Eigenschaften der Pflanze überzeugt. „Aber die Rechtslage macht es Hanf-Firmen in Deutschland unmöglich, sich eine sichere Existenz aufzubauen“, sagt Rütten. Immer wieder komme es in Läden von seinen Kunden zu Razzien. Grund dafür sei unter anderem die unklare Gesetzgebung zu den Wirkstoffen THC und Cannabidiol (CBD). CBD wird auch aus der Hanfpflanze gewonnen und gilt im Gegensatz zu THC nicht als psychoaktiv. Umstritten ist CBD dennoch, etwa weil es THC enthalten kann.

In Mönchengladbach gibt es seit Februar 2021 eine Allgemeinverfügung, die den Verkauf von Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel mit zusätzlich angereichertem CBD-Anteil untersagt. Wenn der CBD-Anteil nicht natürlich ist und nachträglich mit Hanf-Extrakt oder -Isolat erhöht wurde, fällt das Lebensmittel unter die sogenannte „Nouvelle-Food-Verordnung“.

„Das wird zum Anlass genommen, um immer wieder Kontrollen durchzuführen und auch polizeilich Waren zu beschlagnahmen, selbst wenn die komplett legal und verkehrsfähig sind. Hanfmehl zum Beispiel kann gar keine berauschende Wirkung haben. Auf die Dauer hält das kein Händler durch“, sagt Rütten. „Die ständige Unsicherheit erzeugt enormen Druck bei den Unternehmern. Hier muss es endlich gesetzliche Vorgaben geben, die weniger willkürlich sind. Andere Länder schaffen das schließlich auch.“

Die Betreiber von „Sir Hanf“ wollten sich gegenüber der Redaktion nicht äußern. Ein Stadtsprecher teilte auf Anfrage mit, dass es Kontrollen von der Lebensmittelüberwachung im Geschäft gegeben habe und einige Lebensmittel „nicht verkaufstauglich“ gewesen seien.

(cwe)
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