Prozess in Mönchengladbach Staatsanwältin fordert Haftstrafe für Kindesmisshandlung

Mönchengladbach · Ein 41 Jahre alter Angeklagter soll die ältere Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin misshandelt und verletzt haben. Was die Staatsanwaltschaft als Bestrafung für den Angeklagten und die Mutter fordert, was die Verteidiger entgegnen – und wie es den Kindern heute geht.

 Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Mönchengladbacher Landgericht.

Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Mönchengladbacher Landgericht.

Foto: Eva-Maria Geef

Im Prozess wegen der mehrfachen Körperverletzung eines drei Jahre alten Mädchens wurden am Montag die Plädoyers gehört. Für den 41-jährigen Hauptangeklagten forderte die Staatsanwältin für drei Fälle von Körperverletzung eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, für die wegen Unterlassung angeklagte Mutter sechs Monate Haft auf Bewährung.