Trotz Fristende in Mönchengladbach Viele Grundsteuer-Erklärungen fehlen noch

Mönchengladbach · Rund 74 Prozent der Grundstückseigentümer in Mönchengladbach haben die Angaben fristgerecht gemacht. Tausende fehlen aber noch. Was auf die Eigentümer jetzt zukommt und wie es mit der Grundsteuer in der Stadt weitergeht.

 Das Finanzamt Mönchengladbach im Nordpark

Das Finanzamt Mönchengladbach im Nordpark

Foto: Andreas Gruhn

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist in der Nacht zu Mittwoch, 1. Februar, abgelaufen. Und dennoch haben viele Tausend Grundstückseigentümer die erforderliche Erklärung beim Finanzamt immer noch nicht abgegeben. Fristgerecht seien in Mönchengladbach insgesamt 69.400 Erklärungen abgegeben worden, das entspreche einer Quote von 74 Prozent, wie das Mönchengladbacher Finanzamt mitteilte. Demnach fehlen also noch etwa 24.000 Erklärungen, ungefähr ein Viertel. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden“, kündigte Bärbel Dahmen, Leiterin des Finanzamts Mönchengladbach, an. Mehr als 90 Prozent der Grundsteuererklärungen wurden in Mönchengladbach digital über das Steuerportal Elster eingereicht.

Wird die Erklärung auch dann nicht abgegeben, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, so die Finanzverwaltung. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt aber dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages, auch Zwangsgelder drohen säumigen Grundstückseigentümern.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Dahmen. Sobald die Erklärung bearbeitet worden sei, werde eine entsprechende Nachricht oder der Bescheid an die Grundstückseigentümer verschickt.

Der errechnete Grundsteuerwert entspricht dann aber noch nicht der neuen Grundsteuer, die ab 2025 gezahlt wird. Die Stadt muss dafür erst im Jahr 2024 die neuen Hebesätze festlegen und auf dieser Grundlage die neue Grundsteuer berechnen. Die Stadt verschickt dann im Anschluss die Bescheide mit der festgesetzten Grundsteuer für ein Grundstück. In Mönchengladbach liegt der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) bei 240 Prozent und für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) bei 620 Prozent. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen im städtischen Haushalt. Für 2023 erwartet die Stadt Einnahmen in Höhe von rund 62 Millionen Euro von den Gladbacher Grundstückseigentümern.

Wer die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, kann dies weiter tun unter www.grundsteuer.nrw.de, wie das Finanzamt betont.

(angr)
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