Trockenperiode in Mönchengladbach Grillzonen in der Stadt wegen Brandgefahr gesperrt

Mönchengladbach · Mags und Feuerwehr weiten das Grillverbot auch auf die eigentlich dafür vorgesehenen Bereiche aus. Ab wann die Regel gilt und wie sich Bürger verhalten sollten, um Brände zu verhindern.

 Auch die Mags hat Schilder aufgestellt, die auf das Grillverbot hinweisen – wie hier im Freizeitpark Dahl.

Auch die Mags hat Schilder aufgestellt, die auf das Grillverbot hinweisen – wie hier im Freizeitpark Dahl.

Foto: Carsten Pfarr

Drei öffentliche Grillbereiche gibt es im Stadtgebiet – und alle drei sind ab Dienstag, 19. Juli, vorerst gesperrt. Das teilte die Mags am Montag mit und begründete den Schritt mit der erhöhten Brandgefahr an den bevorstehenden Hitzetagen. Die Sperrung erfolgt in Absprache mit der Mönchengladbacher Feuerwehr.

Wie die Mags weiter mitteilte, befindet sich in der Nähe aller Grillzonen – eine befindet sich im Stadtwald und jeweils eine in den Freizeitanlagen Dahl und Rheindahlen – entweder Waldbestand oder anderer Bewuchs, der aufgrund der Trockenheit schnell entflammen kann. Das gehe aus der Risikoeinschätzung der Feuerwehr hervor. Die Regelung gelte bis auf Widerruf zum Schutz von Menschen und Umwelt.

Am Dienstagmorgen werden Mitarbeiter der Mags an den entsprechenden Zonen Schilder aufstellen, die auf das Grillverbot hinweisen. Wer trotz des Verbots beim Grillen erwischt wird, muss nach Angaben der Mags mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Grillen außerhalb der extra dafür vorgesehenen Bereiche ist ohnehin verboten.

 Banner wie dieses sind bereits in Mönchengladbachs Wäldern angebracht worden, um auf die Brandgefahr hinzuweisen.

Banner wie dieses sind bereits in Mönchengladbachs Wäldern angebracht worden, um auf die Brandgefahr hinzuweisen.

Foto: mags

Darüber hinaus gilt von März bis Oktober ein gesetzliches Rauchverbot im Wald. Mags und Feuerwehr raten zur generellen Vorsicht. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe könne aufgrund der anhaltenden Trockenheit rasch Gräser oder andere Pflanzen entzünden. Zum „richtigen Verhalten im Wald“ zähle daher unter anderem, kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe zu machen, nicht im Wald zu rauchen und auch keine Zigarettenstummel wegzuwerfen – auch nicht aus dem Auto heraus. Mit Fahrzeugen sollte nicht über entzündlichem Untergrund (dazu zählen trockener Rasen oder trockenes Laub) geparkt werden, weil der Katalysator der Pkw sich stark erhitzt und so einen Brand auslösen kann. Die Wege des Waldes sollten nicht verlassen und die Straßen und Wege stets für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.

Erst vergangenen Freitag musste die Feuerwehr zur Breitenbachstraße ausrücken, weil dort etwa 200 Quadratmeter Vegetation und Unterholz auf einer Böschung brannte. Nur durch das schnelle Entdecken eines Bahn-Mitarbeiters sowie dem zügigen Einschreiten der Feuerwehr konnte ein größerer Vegetationsbrand verhindert werden.

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