Verfahren in Mönchengladbach Glückloser Elch-Jäger zieht Berufung zurück

Mönchengladbach · Der Waidmann hatte einen Gladbacher Jagdreisen-Anbieter auf 1500 Euro Schadenersatz verklagt, weil er keinen Elch hat schießen können. Doch vor Gericht hatte er damit keinen Erfolg.

 Einen Elch wollte der Jäger erlegen, doch das gelang ihm nicht.

Einen Elch wollte der Jäger erlegen, doch das gelang ihm nicht.

Foto: Jörg Manhold

Dieser Prozess hatte im September 2019 für ein großes Medieninteresse gesorgt: Damals hatte ein Mann einen Jagdreisen-Anbieter aus Mönchengladbach zur Zahlung von 1500 Euro Schadenersatz verklagt. Was der Mann bemängelte: Auf seiner Jagdreise nach Weißrussland habe er lediglich eine Abschuss-Möglichkeit auf einen zu kleinen Elchbullen gehabt. Und diesen habe er noch nicht einmal getroffen. Daher verlangte der Kläger einen Teil des Reisepreises von insgesamt 4.000 Euro zurück, in dem auch die Kosten einer  Vollpension und eines Dolmetschers enthalten waren. Nachdem das Amtsgericht die Klage abgewiesen hatte, war der Jäger in Berufung gegangen. Nun ist klar: Auch die verlief nicht in seinem Sinne.