Gericht lehnt Verdi-Antrag ab Verkaufsoffener Sonntag in Mönchengladbach findet statt

Mönchengladbach · Die Geschäfte in der Gladbacher Innenstadt dürfen am Sonntag zur Blaulichtmeile öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi im Eilverfahren abgelehnt. Damit ist der Streit in der Hauptsache aber nicht entschieden.

Mönchengladbach: Gericht lehnt Verdi-Klage gegen verkaufsoffenen Sonntag ab
Foto: Theo Titz

Der verkaufsoffene Sonntag zur Blaulichtmeile in der Mönchengladbacher City am Wochenende kann stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat einen Antrag im Eilverfahren der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi abgelehnt, wie das OVG am Freitag mitteilte. Damit dürfen Geschäfte entlang und um die Hindenburgstraße zwischen 13 und 18 Uhr öffnen, während sich zahlreiche Rettungs- und Einsatzkräfte und weitere Organisationen mit ihren Gerätschaften präsentieren.

Der von Verdi angegriffene Paragraf der ordnungsbehördlichen Verordnung sei nicht offensichtlich rechtswidrig, so dass der zuständige Senat hätte eingreifen müssen, teilte das Gericht mit. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass in der Folgenabwägung die Interessen der Einzelhändler mit getroffenen Dispositionen und entstandenen Kosten überwiegen. Der Senat rüffelt überdies die Gewerkschaft Verdi, weil sie nicht zeitnah nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 28. Februar, sondern erst am 17. April um Rechtsschutz nachgesucht hätte. Das ist durchaus eine Ohrfeige für Verdi.

Verkaufsoffene Sonntage in Mönchengladbach 2024
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Verkaufsoffene Sonntage in Mönchengladbach 2019

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Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Damit ist allerdings noch nicht gesagt, wie die Sache im Hauptverfahren ausgeht, wenn es dazu kommen sollte. Die Richter sahen nur keinen Bedarf, jetzt dringend einzuschreiten. Und danach wird es nämlich spannend. Denn einerseits glaubt das OVG, dass die Genehmigung durch die Stadt die zu beachtenden Vorgaben für eine Sonntagsöffnung erfülle. Lege man aber den Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde, dass dafür die Blaulichtmeile mehr Besucher anziehen müsste als die Läden, sei die Öffnung unzulässig. Genau das bezweifelt aber der Senat und wendet sich damit gegen einen Beschluss der nächsthöheren Instanz – mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Fall der Blaulichtmeile betrifft also Entscheidungen der höchsten Gerichte in Deutschland und hat damit grundsätzliche Bedeutung, wenn Verdi dies weiter verfolgt.

Die Blaulichtmeile am Sonntag braucht das nicht zu stören. Aber womöglich ergeben sich Konsequenzen für weitere verkaufsoffene Sonntage in der Gladbacher City, wie Stefan Wimmers vom Citymanagement bemerkt. Die Händler wollen noch am 13. Oktober (Stadtfest), 10. November (Hoppedizerwachen) und 8. Dezember (Advent) öffnen dürfen.

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