Prozess in Mönchengladbach Freispruch im Prozess wegen räuberischer Erpressung

Mönchengladbach · Es gibt Zweifel, dass die Angeklagte die Täterin ist.

 Vor der 2. Großen Strafkammer in Mönchengladbach wurde der Fall verhandelt.

Vor der 2. Großen Strafkammer in Mönchengladbach wurde der Fall verhandelt.

Foto: Detlef ilgner

Im Prozess wegen bewaffneter räuberischer Erpressung erging am Mittwoch ein Freispruch vor der 2. Großen Strafkammer. Laut Anklage sollte eine 39-Jährige im März 2018 zwei Frauen in Rheydt überfallen haben. Zu Beginn des Prozesses ließ die Angeklagte über ihren Anwalt erklären, sie habe die Taten nicht begangen.

Die erste Zeugin (29) konnte nicht mit Sicherheit sagen, ob die Angeklagte die Frau sei, die sie vor einem Jahr überfallen habe. Diese habe „orange-stichige“ Haare gehabt und eine große Sonnenbrille getragen, die einen Großteil des Gesichts verdeckt habe. Am Tattag sei sie mit ihrer Tochter unterwegs gewesen, als sie eine Frau mit Fahrrad vorbeilassen wollte. Diese habe ihr ein Messer vor die Brust gehalten und „Portemonnaie oder Handy“ gerufen. Als sie erklärt habe, beides nicht bei sich zu haben, habe die Frau gesagt: „Ist mir egal, dann verletz‘ ich Dein Kind.“ Daraufhin habe sie um Hilfe gerufen, und die Angreiferin sei nach einem „Man sieht sich nochmal“ geflohen. Die zweite Geschädigte ist sich hingegen sicher, die Angeklagten wiederzuerkennen, jedoch habe diese zum Tatzeitpunkt hellere Haare gehabt. Am Abend des Überfalls sei ihr die spätere Angreiferin bereits an einer Ampel aufgefallen, als sie sich ihre Kapuze aufsetzte. Die Frau sei dann vorgefahren und habe sich in einen Hauseingang gedrückt. Als sie auf derselben Höhe gewesen sei, habe die Frau ein Messer gezogen und mehrfach gesagt: „Portemonnaie raus, oder ich stech‘ zu.“ Nachdem die Zeugin fünf Euro hervorgeholt hatte, erklärte die Frau, da sei noch mehr und habe noch einen zusammen gefalteten Zehn-Euro-Schein aus der Geldbörse geholt, bevor sie davonfuhr. Auf Nachfrage der Kammer bezüglich der Kontinuität ihrer Haarfarbe erklärte die Angeklagte, diese seit Jahren dunkel zu färben. Auch eine Freundin sowie die Mutter der Angeklagten sagten übereinstimmend aus, dass diese ihre Haare seit mehreren Jahren schwarz färbe, konnten dies auch durch Bildbeweise im ungefähren Tatzeitraum belegen. Zudem zeigen Fotos, die am Tatabend in der Nähe der Überfälle an einer Ampel gemacht wurden, eine Frau mit einem Fahrrad, die der Beschreibung der Zeugen entspricht.

Der Forderung seitens Staatsanwaltschaft, Nebenklage sowie Verteidigung nach einem Freispruch der Angeklagten schloss sich die Kammer nach kurzer Beratung an: „Es besteht kein Zweifel, dass diese Taten stattgefunden haben. Wir sind jedoch nicht zu der Überzeugung gekommen, dass die Angeklagte zweifelsfrei als Täterin in Frage kommt“, so der Vorsitzende Richter.

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