Verkehr Finanzposse um Bau des Rheydter Rings

Die Stadt muss knapp 900.000 Euro Fördermittel an das Land zurückzahlen. Grund sind Unstimmigkeiten bei der Auftragsvergabe der Bauarbeiten in den 1990er Jahren. Auch vor Gericht konnte die Stadt die Unklarheiten nicht ausräumen.

 Der Bau des Rheydter Rings hat ein teures juristisches Nachspiel für die Stadt.

Der Bau des Rheydter Rings hat ein teures juristisches Nachspiel für die Stadt.

Foto: Reichartz,Hans-Peter (hpr)

Der Posten trägt die laufende Nummer 0889 im Investitionsplan der Stadt. Er steht zwischen Kleinbeträgen. Doch die Zeile mit der Bezeichnung „Rheydter Ring I. BA, Rückzahlung erhaltener Zuweisungen“ hat es in sich. Die Stadt Mönchengladbach muss rund 20 Jahre nach dem Bau des Rheydter Rings 884.600 Euro an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom April 2017 entschieden. Der Richterspruch ist seit April dieses Jahres rechtskräftig, das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Berufung der Stadt gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Grund sind Unstimmigkeiten bei der Auftragsvergabe für die Kanal- und Straßenbauarbeiten im Jahr 1990, die die Stadt vor Gericht nicht ausräumen konnte. „Vielmehr ist aufgrund der mangelhaften Dokumentation durch die Klägerin (Anm.: das ist die Stadt) nicht mehr nachvollziehbar, worauf ihre Auswahlentscheidung beruhte“, heißt es im Urteil der Düsseldorfer Richter.

Ins Rollen kam der Fall durch einen Befund beim Landesrechnungshof in Köln. Die Prüfer stießen in den Abrechnungsunterlagen der Stadt auf Widersprüche: Die Mönchengladbacher Firma, die damals den Zuschlag erhielt, hatte ein Angebot in Höhe von etwa 7,2 Millionen Mark für die Arbeiten abgegeben. Damit hatte sie in der Bieterreihenfolge aber nur den fünften Platz belegt. Das günstigste Angebot lag bei 6,7 Millionen Mark eines Konkurrent aus Waldfeucht-Haaren. Trotzdem kam damals die Mönchengladbacher Firma zum Zug, allerdings nun für eine deutlich niedrigere Angebotssumme, nämlich nur noch rund 5,4 Millionen Mark. Abgerechnet wurden durch die Stadt später sogar nur noch 4,3 Millionen Mark. Der Landesrechnungshof beanstandete Jahre später diese starken Abweichungen und wollte klären, wie es zu diesen Differenzen kam und wie es zu der Auftragsvergabe gekommen ist. Das allerdings geschah nicht. Die Stadt konnte keine Erklärung des Preises, zu dem die Firma beauftragt worden, liefern, wie das Gericht in seiner Entscheidung skizziert. Denn wichtige Unterlagen, nämlich die Angebote und die Leistungsbeschreibung, „lägen trotz intensiver Suche und Recherche bei ihr nicht mehr vor und könnten daher auch nicht nachgeliefert werden“, heißt es in der Entscheidung der Richter. Und weiter: „Wie ausgeführt ist nach wie vor unklar, auf welcher Grundlage und in welchem Verfahren das letztlich beauftragte Unternehmen ausgewählt wurde.“

Grundsätzlich, so die Bezirksregierung in einer Stellungnahme, seien die 4,3 Millionen Mark (umgerechnet 2,2 Millionen Euro) letztlich durch die Stadt zwar korrekt abgerechnet und als förderfähig angegeben worden. Zu viel abgerechnet wurde damals jedenfalls nicht, wie die Bezirksregierung jetzt betonte. Weil aber nicht mehr geklärt werden konnte, wie es überhaupt zu dieser Summe kam, widerrief die Behörde den Bescheid und forderte im Januar 2016 insgesamt 884.600 Euro dieser Fördersumme zurück. Geld, das das Rathaus in Teilen bereits zurückgelegt hatte bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in diesem Jahr.

Die Stadt erklärte am Dienstag, es habe sich damals um einen Dokumentationsmangel gehandelt, weshalb nicht mehr nachvollziehbar sei, wie die Entscheidung zustande gekommen sei. Dies sie auch nicht mehr zu rekonstruieren. Stadtsprecher Wolfgang Speen sprach von einem „Ausnahmefall“: „Wir haben heute ganz andere Möglichkeiten der Dokumentation, und daran halten wir uns auch genau.“

Im Juni dieses Jahres tauchte dieser Posten mit der laufenden Nummer 0889 nun in einer Liste über außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 auf, die den Politikern im Finanzausschuss vorgelegt wurde. Die Ratsfraktion der Grünen fordert jetzt allerdings weitere Aufklärung über diesen Fall: „Wir werden im Rechnungsprüfungsausschuss den Antrag stellen, dass das Rechnungsprüfungsamt die Abwicklung Rheydter Ring noch einmal prüft“, kündigte Ratsfrau Ulla Brombeis an.

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