Europawahl Wählen – so funktioniert’s in MG

Mönchengladbach · Wie es mit Europa weitergeht, können gut 188.000 Mönchengladbacher am morgigen Sonntag mitbestimmen. In 180 Wahlbezirken stehen Urnen von 8 bis 18 Uhr parat – Zeit genug, die geringe Beteiligung an der Europawahl 2014 zu verbessern.

 Die Ergebnisse der vergangenen Wahlen in Mönchengladbach (Zweitstimmen)

Die Ergebnisse der vergangenen Wahlen in Mönchengladbach (Zweitstimmen)

Foto: RP

Meckern ist einfach, wählen aber auch. Dennoch haben  bei der vorigen Europawahl 2014 nur 45 Prozent aller Stimmberechtigten in Mönchengladbach mitgemacht. Wahlverweigerung mag oft Ausdruck des Protestes oder der Resignation sein. Sie hat aber auf jeden Fall einen Haken: Man überlässt die Entscheidung anderen – womöglich mit Resultaten, die einem am allerwenigsten gefallen. Wer lieber ein Wörtchen mitredet, kann das am Sonntag tun. Hier einige Informationen, wie es geht. Wer will, der kann.

Wahlbenachrichtigung weg – was tun? Wer seine Wahlbenachrichtigung verbummelt hat, kann trotzdem wählen. Er muss dazu als Wahlberechtigter im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen sein. Im Wahlraum muss er sich mit einem Personalausweis oder Reisepass legitimieren können, wenn’s der Wahlvorstand verlangt.

Wann sind die Wahllokale geöffnet? Langschläfer haben keine Ausrede: Die Wahllokale in den 180 Mönchengladbacher Wahlbezirken öffnen zwar schon um 8 Uhr, sie schließen aber erst um 18 Uhr. Zeit genug also, mitzumachen. Wer wählen geht, sollte die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Pass mitnehmen.

Wo ist „mein“ Wahllokal? Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wer gerne im Internet unterwegs ist, kann auch den „Wahllokalfinder“ auf der Webseite www.itk-rheinland.de/wahlen/stadt-moenchengladbach/ bemühen. Dass im Altbau der Grundschule Eicken an der Regentenstraße eine Decke eingestürzt ist, hat laut Stadtverwaltung keine Folgen für die Europawahl: Das Wahllokal Gemeinschaftsgrundschule Eicken (Nummer 11102) befindet sich nämlich im Neubau, und der ist zugänglich.

Zu spät für die Post: Wo kann man einen Wahlbrief abgeben? Wer per Briefwahl abstimmen will, die Unterlagen aber noch nicht verschickt hat, kann seinen roten Wahlbrief auch noch am heutigen Samstag zwischen  8 und 12 Uhr sowie am morgigen Wahlsonntag zwischen 8 Uhr und 17.40 Uhr beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, Goebenstraße 4 - 8 (Vitus-Center) abliefern. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe bis 18 Uhr auch in der Krahnendonkhalle am Gathersweg 55 abgegeben werden. Noch eine Lösung: Briefwahlunterlagen sind bis spätestens Sonntag um 17 Uhr in die Briefkästen der Verwaltungsgebäude Goebenstraße 4 - 8 (Vitus-Center), Weiherstraße 21, Aachener Straße 2, Fliethstraße 86-88, Hauptstraße 162-168, Wilhelm-Strauß-Straße 50-52, Rathaus Rheydt, Rathaus Abtei, Rathaus Waldhausen sowie bei den Bezirksverwaltungsstellen einzuwerfen.

Und wer zählt aus? Wenn ab 18 Uhr keine Stimmabgabe mehr möglich ist, zählen fast 1.700 Wahlhelfer, die abgegebenen Stimmen. Die Prozedur ist öffentlich, wer mag, kann zuschauen. Ist alles gezählt, teilt der Wahlleiter das vorläufige Endergebnis in Mönchengladbach dem Landeswahlleiter mit und gibt es anschließend öffentlich bekannt. Wahlleiter in Mönchengladbach ist Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners.

Wo und wann gibt es die Ergebnisse? Das Wahlergebnis  kann erst veröffentlicht werden, wenn die Stimmen vollständig ausgezählt sind und der Oberbürgermeister das vorläufige Endergebnis an den Landeswahlleiter übermittelt hat. Dieser wiederum hat angekündigt, dass mit den ersten vorläufigen amtlichen Ergebnissen aus den nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten nicht vor 20.30 Uhr zu rechnen sei. Ist das vorläufige Gesamtergebnis für Mönchengladbach festgestellt, ist es nebst den Ergebnissen für die vier Stadtbezirke, 33 Kommunalwahlbezirke und 180 Wahlbezirke im Internet unter http://wep.itk-rheinland.de/vm/prod/ew_2019/05116000/html5/index.html zu finden. Und natürlich halten wir Leser auf dem Laufenden unter www.rp-online.de/moenchengladbach.

Jubelnde oder trauernde Politiker live beobachten, ist an diesem Wahlabend übrigens nicht so einfach. Denn eine öffentliche Wahlergebnispräsentation im Rathaus Rheydt, bei der Vertreter unterschiedlicher Parteien zugucken, wird es nicht geben. Die bei anderen Wahlen übliche Vorstellung der einlaufenden Ergebnisse aus den Stimmbezirken auf Großbildschirmen im Ratssaal sei nicht möglich, weil in anderen europäischen Ländern noch bis 22 Uhr gewählt werde, sagt die Stadtverwaltung.

Wie wählen  bei uns lebende Bürger aus anderen EU-Staaten? Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger in der Stadt, die mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten in der EU gemeldet sind – in Mönchengladbach sind das nach Angaben der Stadtverwaltung annähernd 16.500 Personen. Sie können entweder in ihrem Heimatland oder in Mönchengladbach wählen. Etwa 650 von ihnen sind von Amts wegen oder auf eigenen Antrag in Mönchengladbach ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden und dürfen hier wählen. Damit sie nicht auch im Heimatland eine zweite Stimme abgeben können, wurden sie alle dem Bundeswahlleiter gemeldet. Dieser, sagt die Stadt, informiert die Herkunftsländer, damit es nicht zu einer Doppelwahl kommt. Parallel erhalte die Mönchengladbacher Wahlbehörde eine Liste von EU-Bürgern, die in Deutschland gemeldet sind und im Heimatland einen Antrag auf Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis gestellt haben.

 Europa Sterne

Europa Sterne

Foto: RP-Archiv
 Altstadtwirte zeigen Flagge für Europa: Anlässlich der Wahl am Sonntag wehen am Alten Markt und drumherum blaue Fahnen mit gelben Sternen.

Altstadtwirte zeigen Flagge für Europa: Anlässlich der Wahl am Sonntag wehen am Alten Markt und drumherum blaue Fahnen mit gelben Sternen.

Foto: Raupold, Isabella (ikr)

Und Menschen unter Vollbetreuung? Erstmals dürfen bei der Europawahl auch Menschen abstimmen, die unter Vollbetreuung stehen. Das ergab sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Mitte April. Von den 185 Männern und Frauen in Mönchengladbach, die diesem Personenkreis angehören, hat nach Angaben der Stadtverwaltung einer beantragt, ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Diesem Wunsch wurde entsprochen.

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