Fund beim Zoll in Mönchengladbach Empfänger des Braunbärenfells droht hohe Strafe

Mönchengladbach · Seltener Fund beim Zoll: Ein Empfänger aus der Raum Gladbach erwartete eine Lieferung aus Russland. Darin: Ein komplettes Bärenfell. Weil der Empfänger bisher keine Erlaubnis für die Einfuhr vorlegen konnte und der Braunbär streng geschützt ist, droht eine saftige Strafe.

 Der Kopf des Bären.

Der Kopf des Bären.

Foto: Hauptzollamt Krefeld

Eine brisante Fracht aus Russland beschäftigt seit vergangenen Freitag das Zollamt Mönchengladbach. Die Zöllner fanden in einem Paket aus Russland das als Vorleger präparierte Fell eines erlegten Braunbären. Das Paket war an einen Empfänger in der direkten Umgebung von Mönchengladbach adressiert. Die Zöllner waren auf das Paket aufmerksam geworden, weil in den Abfertigungspapieren ganz offen von "Ursus arctos" die Rede war - der lateinische Name für Braunbär. Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) eine streng geschützte Tierart und dürfen nur unter besonders hohen Auflagen in die Europäische Union eingeführt werden.

Ende vergangener Woche wollte der Empfänger die bereits erwartete Lieferung beim Zollamt Mönchengladbach abholen, wie das zuständige Hauptzollamt in Krefeld am Mittwoch mitteilte. Die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung nach dem Artenschutzabkommen für die Einfuhr in die Europäische Union konnte er allerdings nicht vorlegen. Jetzt hat er einen Monat Zeit, die Einfuhrpapiere nachzureichen. Wenn dies nicht gelingt, droht dem Empfänger eine Strafe. Das kann laut Zoll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sein, oder sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Das hängt vor allem davon ab, woher der erlegte Braunbär stammt. Tiere aus Bhutan, China, Mexiko und der Mongolei unterliegen dem höchsten Tierschutz des Artenschutzabkommens. "Sollte ein Gutachter feststellen, dass der Bär besonders geschützt war, bedeutet dies eine Straftat", sagt Zollsprecher Rainer Wanzke. Dann geht der Fall an die Justiz. Sollte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig. Falls der Empfänger doch noch eine Bescheinigung vorlegt, wird der Wert der Fracht ermittelt, um den Zollwert zu bestimmen. Deklariert war das Paket als "Geschenk". Fellvorleger mit Cites-Bescheinigung - die also legal eingeführt wurden - werden zum Teil für viele Tausend Euro gehandelt.

 Dieses präparierte Braunbär-Fell vermutlich aus Russland oder der Mongolei tauchte im Gladbacher Zollamt auf.

Dieses präparierte Braunbär-Fell vermutlich aus Russland oder der Mongolei tauchte im Gladbacher Zollamt auf.

Foto: Zoll

Für den Mönchengladbacher Zoll war dieser Fund einer der kuriosesten überhaupt in den vergangenen Jahren. Tierfelle tauchen sonst praktisch nur an Flughäfen auf, wo sie von Touristen mitgebracht werden. Die Beamten im Gladbacher Zollamt bearbeiten inzwischen rund 13.000 Pakete im Jahr. Das sind alle Lieferungen, die von außerhalb der Europäischen Union nach Mönchengladbach verschickt werden. In 30 Prozent der Fälle haben sie auch etwas zu beanstanden.

In den meisten aller Fälle geht es um die Produktsicherheit - wenn etwa Sicherheitskennzeichnungen fehlen oder der Hersteller nicht zu ermitteln ist. Gerade tritt dies laut Zoll vor allem bei Kinderschuhen aus asiatischen Ländern auf, die beim Auftreten leuchten. "Dabei geht es wirklich um den Schutz der Bevölkerung", sagt Zoll-Sprecher Wanzke. Bei rund zehn Prozent der aussortierten Lieferungen handelt es sich um Markenfälschungen, etwa bei Kleidung. Und in weiteren zehn Prozent der Fälle sind unerlaubterweise Arzneimittel verschickt worden. "Die kommen vor allem aus der Schweiz, aus Indien, Vietnam und Thailand", sagt Wanzke.

Was mit verbotener Fracht passiert ist immer unterschiedlich. Oft wird sie vernichtet. Das Bärenfell allerdings wird - wenn der Empfänger nachträglich keine Bescheinigung vorlegen kann - vom Zoll beschlagnahmt und zu Ausstellungs- oder Schulungszwecken vermutlich an einen Zoo oder ein Museum gehen.

Vor einer Bestellung sollten sich Käufer mit den Einfuhrmodalitäten insbesondere von artgeschützten Tieren und daraus hergestellten Produkten beschäftigen. Hinweise unter www.zoll.de und in der App "Zoll und Post".

(RP)
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