Prozess in Mönchengladbach Einbrecher muss in Haft und in Entzugsanstalt

Mönchengladbach · Der Angeklagte war in ein Haus in Windberg eingestiegen und hatte sich dort mit einem Messer aus der Küche bewaffnet. Damit war er im Schlafzimmer der Bewohnerin erschienen.

 Wegen schweren räuberischen Diebstahls, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung wurde am Freitag ein 24-Jähriger verurteilt.

Wegen schweren räuberischen Diebstahls, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung wurde am Freitag ein 24-Jähriger verurteilt.

Foto: dpa/Marius Becker

Fünfeinhalb Jahre Haft sowie die Unterbringung in einer Entzugsanstalt: Dieses Urteil verhängte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts am Freitag gegen einen 24-Jährigen aus Mönchengladbach. Ihm wurde schwerer räuberischer Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Beweisaufnahme habe die Anklage bestätigt, so die Kammer in ihrer Urteilsverkündung. Demnach sei der in Marrakesch geborene Mann im Mai in ein Haus in Windberg eingebrochen, habe rund 1700 Euro, Laptop, Sonnenbrillen, Kameras und Autoschlüssel entwendet. Dann habe er sich mit einem Messer aus der Küche bewaffnet und sei in die erste Etage gestiegen.

Als er versuchte, das Handy auf dem Nachtisch der Hausbewohnerin zu entwenden, wurde diese durch den Schein der Taschenlampe geweckt. Daraufhin habe diese geschrien. Der Mann sei dann mit dem Ausruf „Ich habe ein Messer“ weg gerannt.

Kurz danach beobachtete ein Nachbar den Flüchtenden, der schließlich in der Nähe der Maria-Hilf-Klinik von Polizisten gestellt werden konnte. Bei seiner Festnahme habe der Mann um sich geschlagen und getreten und dabei zwei Beamte verletzt.

Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant sich auf Grund der Einnahme von mehreren Betäubungsmitteln nicht an die Tat erinnern könne. Ein Cannabistest, der kurz nach der Festnahme erfolgte, war positiv. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten eine Borderline-Störung, benannte als zusätzliche „Problembereiche die Abhängigkeit von Cannabis, höchstwahrscheinlich auch von Beruhigungsmitteln sowie Alkoholmissbrauch“. Der 24-Jährige sei labil, depressiv und auto-aggressiv. Seine Unterarme wiesen zahlreiche, teilweise Jahre zurückliegende, Schnittverletzungen auf. Der Mann habe bis zu seiner Verhaftung in einer Beziehung gelebt, habe nach eigenen Angaben in dieser Zeit nur Cannabis konsumiert. Als bei seiner Freundin eine Herzerkrankung festgestellt worden sei, seien dessen feste Strukturen weggebrochen. Der Angeklagte habe wieder begonnen, Beruhigungsmittel und Alkohol zu konsumieren. Die Borderline-Vorerkrankung sowie die starke Toxikation hätten dann zu einem Verlust der Steuerungsfähigkeit geführt.

Laut Sachverständigem seien ohne eine Therapie weitere Straftaten im Rauschzustand sehr wahrscheinlich. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung sprachen sich neben einer Haftstrafe für die Unterbringung in einer Entzugsanstalt aus. Dem folgte die Kammer in ihrem Urteil.

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