Corona und die Auswirkungen Corona: Weitere Einschränkungen in der Stadt

Mönchengladbach · Keine Gottesdienste, strenge Auflagen beim Restaurantbesuch, eingeschränkter Buslinienverkehr. Die Auswirkungen des Coronavirus werden auch in Mönchengladbach größer.

 Der Termin mit Thomas Gottschalk in der Kaiser-Friedrich-Halle wurde verschoben.

Der Termin mit Thomas Gottschalk in der Kaiser-Friedrich-Halle wurde verschoben.

Foto: dpa/Uli Deck

Veranstaltungen sind abgesagt, öffentliche Einrichtungen geschlossen oder nur noch eingeschränkt zugänglich. Täglich gibt es neue Regelungen, die in Verbindung mit der neuen Pandemie stehen. Bei der Stadtverwaltung gingen am Montagmorgen alleine 2000 Anrufe ein. Um die Erreichbarkeit zu verbessern, hat die Stadt auf www.notfallmg.de weitere Telefonnummern für die einzelnen Fachbereiche veröffentlicht.

Was hat sich im Bereich Gastronomie und Handel geändert? Restaurants und Gaststätten dürfen für den Publikumsverkehr nur öffnen, wenn die Sitzplätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Gleiches gilt für Stehplätze. Die Verantwortlichen der Betriebe müssen dafür sorgen, dass die Besucher mit ihren Kontaktdaten schriftlich registriert werden. Auch zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory Outlets“, die mehr als 15 einzelne Geschäfte umfassen, ist ab sofort der Zugang zu beschränken und nur unter Auflagen zu erlauben. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden Bedarfs zu gestatten.

Wer hat Anspruch auf eine Notbetreuung in Kitas? Ausschließlich Kinder von Eltern, die als „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ gelten und die kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können. Sie alle müssen, wenn sie eine Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen wollen, bis Mittwoch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen. Ein Musterbescheinigung findet man unter www.notfallmg.de, ebenso die Erklärung, wer zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen zählt. Ähnliches gilt für eine Notbetreuung von Kindern in Schulen (bis 6. Klasse). Nähere Informationen liefern die jeweiligen Schulen. Eltern, deren Kind eine städtischen Kita besucht, können sich unter 02161 253408 melden. Alleine am Montagvormittag wurden 500 Beratungsgespräche an der städtischen Hotline mit 17 Plätzen geführt.

Wie lasse ich mich bei einem Corona-Verdacht testen? Die Ausbreitung des Corona-Virus führt zu einer hohen Belastung im Gesundheitsamt und in Arztpraxen. Das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung machen auf die festgelegten Schritte aufmerksam, die zum Test führen. 1. Schritt: Wer Beschwerden und Symptome wie Husten, Heiserkeit, Schnupfen oder Halsschmerzen aufweist, sollte Kontakt zu seinem Hausarzt oder zur Kassenärztlichen Vereinigung (116 117) aufnehmen. Ein unangekündigter Besuch in einer Praxis (auch nicht im Gesundheitsamt) sollte zur Entlastung der Praxen und zum Schutz der Ärzte sowie anderweitig erkrankter Patienten im Wartezimmer unbedingt unterbleiben. 2. Schritt: Liegt ein vom Arzt diagnostizierter begründeter Verdachtsfall vor, meldet er dies dem Gesundheitsamt. 3. Schritt: Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zum Patienten auf, um für einen Test in einer seit Montag so arbeitenden zentralen Stelle die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Was müssen Kunden vom Jobcenter beachten? Im Jobcenter wird der Kundenverkehr eingestellt. Für alle Anliegen ist  das Jobcenter telefonisch unter 02161 94880 und per E-Mail unter Jobcenter-moenchengladbach@jobcenter-ge.de erreichbar. Anträge auf Grundsicherung können formlos in den Hausbriefkasten der Dienststellen eingeworfen werden. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Termine müssen nicht abgesagt werden.

Was ist mit dem Linienbusverkehr? Ab Mittwoch gilt der Ferienfahrplan. Die Nacht-Express-Flotte wird bis auf Weiteres nicht mehr eingesetzt. Außerdem wurde festgelegt, dass die vorderen Türen der Busse ab Dienstag geschlossen bleiben und kein Ticketverkauf beim Fahrer stattfindet. Die öffentlichen Mobil-Kunden-Center – inklusive Fundbüros – bleiben geschlossen.

Was hat sich bei den Pflegeeinrichtungen geändert? Es gilt eine verschärfte Besuchsregelung. Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt am Montag Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, erlassen. Die Bewohner dürfen pro Tag nur noch von einer Person besucht werden. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern. Menschen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Das gilt auch für Kontaktpersonen.

Wo gibt es weitere Einschränkungen? Im Bistum Aachen werden alle Gottesdienste ab Dienstag eingestellt.

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Mönchengladbach bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Wer bereits einen Termin vereinbart hat, wird kontaktiert oder kann sich telefonisch melden, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Auch alle Veranstaltungen, Vorträge und Aktionen sind bis Ende April abgesagt. Telefonisch ist die Beratungsstelle jedoch  unter 02166 3984101 weiterhin erreichbar. Auch Anfragen per E-Mail (moenchengladbach@verbraucherzentrale.nrw) werden weiter bearbeitet.

Die Gladbacher Tafel stellt aufgrund der aktuellen Entwicklung jetzt doch den Betrieb im Tafel-Laden bis auf Weiteres gänzlich ein.

Auch der Termin mit Thomas Gottschalk am 26. März in der Reihe „Pioniere der Welt“  wird verschoben.  Die Karten gelten automatisch für den Nachholtermin. Kunden, die bereits Karten gekauft hatten, können sich den Kaufpreis auch erstatten lassen, so der Initiativkreis.

Der Stadtsportbund hat ebenfalls alle Veranstaltungen abgesagt.

Ab Mittwoch ist die Kantine im Polizeipräsidium Mönchengladbach bis auf Weiteres geschlossen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort