Keine Krankentransporte in MG Deutscher Hilfsdienst unterliegt der Stadt vor Gericht

Mönchengladbach · Die Stadt Mönchengladbach muss dem insolventen Deutschen Hilfsdienst keine Krankentransporte in Mönchengladbach genehmigen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem vom Hilfsdienst angestrengten Eilverfahren entschieden.

Mönchengladbach: Deutscher Hilfsdienst unterliegt vor Gericht
Foto: Dieter Wiechmann

Der Verein, über dessen Vermögen das Amtsgericht Mönchengladbach am 28. Dezember vorigen Jahres das Insolvenzverfahren eröffnete, hatte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung der Stadt Mönchengladbach wehren wollen. Diese hatte dem Hilfsdienst Krankenfahrten im Stadtgebiet nicht genehmigen wollen, weil er nach Einschätzung der Stadt wirtschaftlich nicht mehr leistungsfähig genug sei.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht das ähnlich. In eine Pressemitteilung zu seiner Eilentscheidung erklärte es, der Deutsche Hilfsdienst habe nicht nachgewiesen, dass die „zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel langfristig verfügbar“ seien. Ausnahmen von strengen Vorgaben, „etwa im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen“, sehe das Gesetz ausdrücklich nicht vor. Damit solle der Gefahr vorgebeugt werden, „dass finanziell angeschlagene Krankentransportbetriebe wirtschaftlichen Aspekten zum Nachteil der Patienten Vorrang vor fachlich-medizinischen Aspekten geben“.

Der Deutsche Hilfsdienst hatte nach Angaben der Stadtverwaltung etwa 15 Krankentransporte pro Woche für die Stadt Mönchengladbach übernommen. Doch am 31. Januar war die die Lizenz des Vereins ausgelaufen. Die Stadt wollte sie nicht mehr verlängern. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann der Hilfsdienst Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort