Wählen und Wahlkampf unter Corona-Bedingungen Der Weg zur Kommunalwahl 2020

Mönchengladbach · Die Corona-Pandemie bringt die Vorbereitung auf den Urnengang zwar durcheinander, der Landtag hält aber am Wahltermin 13. September fest. Das sind die Folgen für Wähler und Kandidaten, Unterstützer und Parteien – und die Stadt.

 Der Ratssaal im Rathaus Rheydt: Am 13. September geht es darum, wer dort künftig das Sagen haben wird.

Der Ratssaal im Rathaus Rheydt: Am 13. September geht es darum, wer dort künftig das Sagen haben wird.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Von diesem Dienstag an sind es noch genau 103 Tage bis zur Kommunalwahl. Am 13. September wählen die Mönchengladbacher nach sechs Jahren wieder einen neuen Rat, einen neuen Oberbürgermeister (eventuell mit Stichwahl am 27. September) und neue Bezirksvertretungen – also genau jene politischen Vertreter, die darüber entscheiden, wie welches Schlagloch geflickt, welche Schule ausgebaut, welcher Kunstrasen neu angelegt wird, wie hoch die Kita-Gebühren sind, was die Müllabfuhr kostet und so weiter. Im Grunde wird das gesamte Zusammenleben in einer Stadt neu austariert. Schon jetzt ist aber klar, dass es eine außergewöhnliche Kommunalwahl wird, denn sie findet unter Bedingungen der Corona-Pandemie statt. Dennoch hat der NRW-Landtag den Gesetzentwurf der CDU, der SPD und der FDP am Freitagabend beschlossen, dass diese Wahl stattfinden wird. Und dass dabei aber einige Besonderheiten gelten werden.

Das Wichtigste bei einer Wahl sind natürlich die Kandidaten. Die großen Parteien in der Stadt haben ihre Bewerber für die OB-Wahl bereits nominiert. Sie mussten aber auch zum Teil die Kandidaten für alle 33 Wahlkreise neu bestimmen, weil diese nach einem Gerichtsurteil neu zugeschnitten wurden. Unter normalen Bedingungen hätten die Parteien Zeit bis zum 16. Juli, 18 Uhr, ihre Kandidaten bei der Stadt zu melden. Die Frist beträgt 59 Tage vor dem Wahltermin. Das neue Gesetz hat diese Frist aber verkürzt auf 48 Tage, die Parteien haben jetzt also Zeit bis zum 27. Juli.

Diese Frist ist vor allem wichtig für Bewerber, die Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Das sind alle Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber, die derzeit nicht im Rat, in der Bezirksvertretung, im Landtag oder im Bundestag vertreten sind. Bei Wahlvorschlägen für das Amt des OB mussten diese bei der letzten Kommunalwahl vor sechs Jahren 330 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern in Mönchengladbach einreichen. Bei Ratskandidaten für einen Wahlbezirk mussten es damals zehn Unterstützer aus dem Wahlbezirk sein, bei Wahlvorschlägen für die Reserveliste 100 Unterstützer mit ihren Unterschriften. Für die Bezirksvertretung war die Grenze 50 Unterschriften aus dem jeweiligen Stadtbezirk. Weil das Sammeln von Unterschriften wegen der Corona-Restriktionen bisher kaum möglich war und damit Einzelbewerber und kleine Gruppierungen benachteiligt würden gegenüber den etablierten Parteien, senkt das Gesetz diese Hürde herab auf jeweils 60 Prozent der bisher erforderlichen Unterschriften. Geht es nach den Zahlen von 2014 würde das etwa bedeuten, dass ein Einzelbewerber nur etwa 200 Unterstützer vorweisen müsste (wobei die Zahlen in diesem Jahr anders sein können).

Das Gesetz will aber auch die Stadt unterstützen. Denn wahrscheinlich wird es komplizierter, für alle 180 Urnenstimmbezirke Räume zu finden. Altenheime etwa sind wegen Corona besonders geschützt. Deshalb wird die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken ausgeweitet von bisher 2500 Einwohner auf 5000 Einwohner. Theoretisch wäre es also möglich, dass die Stadt nur mit 90 statt 180 Urnenstimmbezirken (man könnte auch Wahllokalen sagen) auskommt. Die Entscheidung ist aber längst nicht gefallen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Zahl der Wahlhelfer. 2014 wurden etwa 1800 Wahlhelfer benötigt. Wenn es weniger Stimmbezirke sein sollten, sinkt damit auch diese Zahl.

 Kommunalwahl 2020 QUER

Kommunalwahl 2020 QUER

Foto: grafik

Der 9. August ist das nächste wichtige Datum: Das ist der Stichtag, an dem das Wählerverzeichnis erstellt wird (35 Tage vor der Wahl). Dann ist klar, wie viele Wahlberechtigte in Mönchengladbach es genau gibt. Nach heutigem Stand wären das nach Angaben der Stadt etwa 209.000. Und erst danach werden auch die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Da dürfte der Wahlkampf längst auf Hochtouren laufen. Denn ab acht Wochen vor dem Wahltermin, also ab dem 19. Juli, dürfen die Parteien Wahlplakate aufhängen. Spätestens dann wird die gesamte Stadt im Wahlmodus sein.

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