Beschwerde bei der Bezirksregierung BUND protestiert gegen Schottergärten-Beschluss

Mönchengladbach · Die Naturschützer verlangen, dass der im November abgelehnte Bürgerantrag neu diskutiert wird. Die Beratungsvorlage der Verwaltung dazu sei manipulativ gewesen.

 BUND und Stadt wollen beide gegen Schottergärten vorgehen, die Stadt will aber auf Verbote verzichten.

BUND und Stadt wollen beide gegen Schottergärten vorgehen, die Stadt will aber auf Verbote verzichten.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Mönchengladbach fordert vehement ein Verbot von Schottergärten in der Stadt. Damit hatte sich im vergangenen Jahr erst der Beschwerdeausschuss befasst, und im November lehnte dies der Umweltausschuss der Stadt mit Mehrheit ab. Doch der BUND geht nun gegen diesen Beschluss vor und hat nach eigenem Bekunden bei der Bezirksregierung eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt eingereicht. Das teilte der BUND nun mit.

Die Naturschützer werfen dem Rathaus vor, die Beratungsvorlage, die die Verwaltung für die Politiker erstellt hatte, widerspreche dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. „Die Beratungsvorlage weist einen manipulativen Inhalt auf, der offensichtlich an der gewollten Beschlussempfehlung, nämlich dem Bürgerantrag nicht stattzugeben, ausgerichtet ist“, schreibt der BUND in seiner Beschwerde und fordert eine Neubehandlung seines Antrags im Beschwerdeausschuss „auf der Basis einer rechtskonformen Beratungsvorlage der Verwaltung“.

In seinem Bürgerantrag hatte der BUND einen Bestandsschutz für grüne Vorgärten gefordert. Die Verwaltung hingegen hatte in dem Papier an die Ratsleute darauf hingewiesen, dass Bestandsschutz nur infrage kommt, um privates Eigentum vor staatlichem Eingreifen zu schützen. „Bei der Verwandlung von grünen Vorgärten in so genannte Schottergärten liegt aber kein Eingreifen durch den Staat oder die Stadt vor, es handelt sich um ein (nicht gewünschtes) Handeln der Eigentümer selbst“, so die Stadt. „Ein Verbot von Handlungen ist durch den Bestandsschutz nicht umsetzbar.“ Das Rathaus verweist darin auf Maßnahmen, um „positive Anreize zur Vorgartengestaltung“ zu setzen. „Dies ist wirksamer als restriktive Vorschriften.“

Der Beschwerdeausschuss verwies das Thema im September in den Umweltausschuss. Dort wurde der Antrag dann abgelehnt und stattdessen Maßnahmen im Projekt „Blühendes Mönchengladbach“ beschlossen. So sollen etwa Musterbeispiele für blühende Gärten angelegt werden, die einfach zu pflegen sind. Sechs Musterplanungen dazu, die von einem Landschaftsplanungsbüro kommen sollen, sollen Bürgern als Download angeboten werden und die Muster auf zwölf städtischen Grundstücken auch als Schaugärten angelegt werden. Das soll in diesem Jahr umgesetzt werden.

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