Neue Corona-Allgemeinverfügung Böllerverbot in weiten Teilen von Mönchengladbach

Mönchengladbach · Auch in den Außenbezirken der Stadt ist das Zünden von Raketen an Silvester und Neujahr untersagt. Die Stadt hängt zurzeit entsprechende Hinweisschilder auf.

 In Mönchengladbach darf in diesem Jahr an vielen Stellen nicht geböllert werden.

In Mönchengladbach darf in diesem Jahr an vielen Stellen nicht geböllert werden.

Foto: Heike Hütten/Hütten, Heike (heih)

Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind bereits bundesweit untersagt. Jetzt hat die Stadt ein weitergehendes Verbot erlassen: In großen Teilen Mönchengladbachs, auch in den Außenbezirken, darf an Silvester und Neujahr nicht geböllert werden. Bund und Länder hatten empfohlen, auf das Zünden von Silvesterraketen zu verzichten. Jetzt drohen in Mönchengladbach Strafen, wenn in den Verbotszonen geböllert wird. Im Rahmen der Corona-Schutzverordnung haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Maskenpflicht, für bestimmte Bereiche Maßnahmen anzuordnen.

Die Stadt hängt zurzeit verschiedenen Stellen in der Stadt entsprechende Schilder auf. „Wir haben in allen vier Stadtbezirken abgefragt, wo an Silvester am häufigsten Silvesterraketen gezündet werden“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Auf die Meldungen sei reagiert worden, in dem man die Bereiche in die neue Allgemeinverfügung aufgenommen habe.

Ganz konkret gilt das Böllerverbot für folgende Gebiete:

Mönchengladbach-Innenstadt Abteiberg, Abteistraße, Alter Markt, Am Minto, An der Stadtmauer, Anna-Schiller-Stiege, Edmund-Erlemann-Platz, Fliescherberg, Gasthausstraße (zwischen Waldhausener Straße und Anna-Schiller-Stiege), Hans-Jonas-Park, Hindenburgstraße (zwischen Alter Markt und Sonnenhausplatz), Johann-Peter-Boelling-Platz, Kapuzinerplatz, Kapuzinerstraße, Kirchplatz, Krichelstraße, Ludwigstraße, Marktstiege, Münsterplatz, Münsterstraße, Neustraße, Porttalstieg, Probst-Kauff-Stiege, Rathausplatz, Rathausstraße, Sandradstraße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße), Sonnenhausplatz, Spatzenberg, Turmstiege, Waldhausener Straße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße).

Rheydt-Innenstadt Am Neumarkt, Bahnhofstraße (zwischen Odenkirchener Straße und Moses-Stern-Straße), Brucknerallee (zwischen Marktplatz und Mühlenstraße), Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Marienplatz und Mühlenstraße), Harmonieplatz, Harmoniestraße, Hauptstraße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Limitenstraße), Langensgasse, Marienplatz, Markt, Marktplatz Rheydt, Marktstraße, Odenkirchener Straße (zwischen Marienplatz und Moses-Stern-Straße), Paulstraße, Stresemannstraße.

Rheindahlen Am Mühlentor, Beecker Straße (zwischen St.-Helena-Platz und Hilderather Straße), Helenastraße, Kleine Driesch, Mühlentorplatz, Mühlenwallstraße, Peter-Beier-Platz, St.-Helena-Platz, Vollmüllerstraße.

Odenkirchen: Burgfreiheit (zwischen Hoemenstraße und Burgmühle), Martin-Luther-Platz, Pastorsgasse, Pater-Bonnier-Park, Von-Werth-Straße, Wilhelm-Niessen-Straße, Wingertsplatz, Zur Burgmühle (zwischen Burgfreiheit und Niers).

Wickrath Beckrather Straße (von Hausnummer 1 bis 19), Kirchstraße (zwischen Klosterstraße und Beckrather Straße), Klosterstraße (von Beckrather Straße bis Hausnummer 15), Schaumburggasse, Wickrather Markt.

Grundsätzlich weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen grundsätzlich verboten ist.

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