Verkehr in Mönchengladbach Auch dieser Blitzer hat in den Ferien Pause

Mönchengladbach · Die Geschwindigkeits-Messanlage an der Brucknerallee hat offenbar die Zahl der Tempoverstöße reduziert. Warum die Stadt ihr dennoch eine Auszeit gönnt.

 Der Blitzer Brucknerallee steht zwischen zwei Schulen.

Der Blitzer Brucknerallee steht zwischen zwei Schulen.

Foto: Holger Hintzen

Fahrradstraße, Anwohnerparken – Verkehr ist an der Brucknerallee ein Dauerthema. Auch der Blitzer, der seit Ende 2021 am Zebrastreifen zwischen Hugo-Junkers-Gymnasium und Maria-Lenssen-Berufskolleg steht, interessiert nicht nur die Autofahrer, die dort mit maximal 30 Kilometern pro Stunde fahren dürfen. Marcel Klotz, Mitglied der Bezirksvertretung Süd und der Grünen, wollte es genau wissen: Wie oft hat das Gerät zu schnelle Wagen erwischt und gibt es Zeiten, in denen es nicht blitzt? Das hat Klotz die Stadt gefragt. Und deren Antwort macht klar: Es gibt tatsächlich Zeiten, in denen der Blitzer Pause hat.

„Insgesamt hat die Geschwindigkeitsmessanlage Brucknerallee/Höhe Hugo-Junkers-Gymnasium seit ihrer Installation Mitte Dezember 2021 414 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Davon wurden 147 Geschwindigkeitsverstöße in Fahrtrichtung Nordstraße und 267 Geschwindigkeitsverstöße in Fahrtrichtung Hauptstraße festgestellt“, teilte die Verwaltung Klotz zu seiner Anfrage mit. Weiter aufgedröselt: Vom 14. Dezember bis zum 1. Januar, als das Gerät noch ganz frisch an dieser Stelle stand, hat es 141 Tempoverstöße gemessen. Bei den Autofahrern sprach sich das offenbar schnell herum. Nach 90 Verstößen im Januar waren es in den Folgemonaten einschließlich April jeweils nur noch um die 60.

Generell messe die Anlage an der Brucknerallee ohne Unterbrechungen, teilte die Verwaltung weiter mit. Und fügte hinzu: „Ausnahmen bilden hier nur die Schulferien in Nordrhein-Westfalen, in diesen ist die Geschwindigkeitsmessanlage nicht in Betrieb und die Technik wird für die Geschwindigkeitsüberwachung in anderen Geschwindigkeitsmessanlagen genutzt.“ Begründung: Die „schützenswerten Einrichtungen“ – sprich: Schulen – seien in diesen Zeiten geschlossen und somit sei der „Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgängern (hier insbesondere Schülern), Pulkbildung von Fahrradfahrenden und Fußgängern) nur in deutlich abgeschwächter Form vorhanden“.

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