Prozess in Mönchengladbach Bewährungsstrafe für „Elterntaxi“-Fahrerin

Mönchengladbach · Die 44-Jährige, die im Dezember 2018 mit ihrem SUV eine Achtjährige an der Schulstraße vor der Grundschule überrollt hat, wurde verurteilt: Wegen fahrlässiger Tötung erhielt sie zehn Monate Haft auf Bewährung und drei Monate Fahrverbot.

 Die Angeklagte erklärte vor Gericht, sie sei im Schritttempo gefahren.

Die Angeklagte erklärte vor Gericht, sie sei im Schritttempo gefahren.

Foto: Eva Maria geef

„Dieser Unfall ist ein Alptraum, der das Leben und die Beziehung der Eltern beeinträchtigt hat, die nun nicht mehr sehen können, wie ihre Tochter aufwächst.“ Mit diesen Worten begann Richter Mathias Rzymek am Montag vor dem Amtsgericht seine Urteilsbegründung. Zuvor hatte er eine 44-jährige Mönchengladbacherin wegen fahrlässiger Tötung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt und sie zu einem Fahrsicherheitstraining verpflichtet. Der mitangeklagte Vorwurf einer Unfallflucht, die sie mit ihrem Auto rund ein Jahr nach dem tödlichen Vorfall begangen haben soll, wurde zuvor eingestellt.