Prozess in Mönchengladbach Ex-Kassenwart einer Kita verurteilt

Mönchengladbach · Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mindestens 21.000 Euro an Spenden abgezweigt hat. Dafür erhielt er eine Bewährungsstrafe. Angeklagt war er wegen einer deutlich höheren Summe. Einen Großteil des Geldes hat er bereits zurückgezahlt.

 Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verhandelt.

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Ein ehemaliges aktives Fördermitglied eines Mönchengladbacher Kindergartens ist am Donnerstag wegen Veruntreuung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zudem ordnete ein Richter des Amtsgerichts die Einziehung einer Summe in Höhe von 6865 Euro an.

Der Angeklagte war zwischen 2011 und 2018 als Kassenwart eines Kindertagesstätten-Fördervereins tätig, kümmerte sich in dieser Funktion unter anderem um die Vereinsbuchführung sowie um die Kontoverwaltung. Laut Anklage soll er sich in dieser Zeit an Spendengeldern für die Kindertagesstätte in christlicher Trägerschaft bereichert haben. Der Vorwurf: Er soll insgesamt 238-mal unerlaubt und über einen längeren Zeitraum auch unentdeckt in die Kasse gegriffen haben. Erste Ermittlungen hatten zunächst einen Schaden von über 42.000 Euro ergeben, einige Fälle waren jedoch zum Zeitpunkt der Anklageerhebung bereits verjährt. Somit ergab sich laut Anklage eine Summe von mehr als 31.500 Euro, die der Mann sich in die eigene Tasche gesteckt haben soll.

Während der Verhandlung wurde bereits ein Großteil der Anklagepunkte aus den Jahren 2014 bis 2016 eingestellt, weil die einzelnen Vorfälle nicht mehr genau nachvollzogen werden konnten. Von den angeklagten Taten blieben am Ende 51 Fälle im Zeitraum zwischen 2015 und 2018 übrig, für die er nun verurteilt wurde. Die Gesamtsumme dieser Veruntreuungen belaufe sich demnach auf rund 21.000 Euro. Bei den einzelnen Taten ging der Angeklagte in unterschiedlicher Weise vor: Mal soll er Kleinstsummen von etwa fünf Euro an sich genommen, sich aber eben teilweise auch deutlich größere Summen angeeignet haben.

Ein Grund für die milde Strafe sei laut der Urteilsbegründung zum einen das Teilgeständnis des Mannes, aber auch die Tatsache, dass ihm die Veruntreuung über einen längeren Zeitraum sehr leicht gemacht worden sei. Mit dem Urteil folgte der Richter der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert hatte.

Von den hinterzogenen Geldern hat der Angeklagte bereits 22.500 Euro zurückgeführt. Und somit einen Betrag, der die ihm nun in dem Verfahren vor dem Amtsgericht zuzuordnenden illegalen Entnahmen überstieg. Da es sich bei den Geldern um „illegal bezogene“ Einnahmen handele, wird die Größe des einzuziehenden Geldbetrags jedoch auf Basis der ältesten geltend zu machenden Forderung errechnet. Somit ergibt sich ein Betrag von knapp 6900 Euro, bei dem es sich laut Aussage des Richters zudem nicht um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens handele.

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