Urteil Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornos

Das Gericht verurteilte einen 38-jährigen Mönchengladbacher zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er hatte mehr als 160 Videos mit kinderpornographischem Material auf seinem Laptop gespeichert.

Ein 38-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Ein 38-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Der Vorwurf wog schwer: Die Staatsanwaltschaft warf einem 38 Jahre alten Mönchengladbacher vor, 41 Bilder sowie 163 Videos mit kinderpornograhischem Inhalt auf seinen heimischen Laptop geladen und diese in einem Chatforum auch getauscht zu haben. Am Mittwoch musste sich der Mann daher vor dem Amtsgericht verantworten. Die Kammer verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Der Angeklagte, der sich ohne Rechtsbeistand selbst verteidigte, gab den Sachverhalt sofort zu. Ein Mann hätte ihm in einem Chatforum eine entsprechende Webseite empfohlen und ihm auch Bilder geschickt. Im „besoffenen Kopf“ habe er dort dann auch selber Bilder und Videos heruntergeladen. Dieses Chatforum sei wie eine Tauschbasis aufgebaut, jeder schicke Sachen herum. Auch er selbst habe Dateien weitergeleitet. Er habe sich diese Bilder und Videos zur sexuellen Erregung besorgt, aber nicht aus dem Grund, weil Kinder darauf zu sehen seien. Auf Nachfrage des Richters erklärte der Angeklagte, es habe auf den Bildern so ausgesehen, als ob die Kinder das freiwillig machen. Wenn er jedoch darüber nachdenke, fände er das, was den Kindern aller Altersstufen dort angetan würde, nicht gut. Aber er sei eben betrunken gewesen.

Dies wollte ihm der Richter nicht durchgehen lassen. „Sie waren sicher nicht immer betrunken, hatten durchaus die Gelegenheit, das zu reflektieren“, hielt ihm Christoph Ohrmann, Richter am Amtsgericht, vor. Der 38-Jährige erwiderte, er habe ja einmal Daten gelöscht. Dann sei ihm jedoch wieder neues Material angeboten und er rückfällig geworden. Er versprach, dies nie wieder zu tun, habe auch seit der Beschlagnahmung seines Laptops durch die Polizei nichts heruntergeladen: „Ich bin froh, dass das das Ding weg ist.“

Die Staatsanwaltschaft beantragte auf Grund der Vielzahl von Videos eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Strafmildernd wirke sich neben seinem Geständnis auch die Tatsache aus, dass er bislang keine Vorstrafen habe. Die Kammer verhängte eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung. Auflage ist zudem die Durchführung einer ambulanten Therapie, damit er die Gelegenheit habe, seine Tat zu reflektieren und einen Rückfall zu verhindern. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro an den Verein Zornröschen zahlen, der sich für sexuell missbrauchte Kinder einsetzt.

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