Steigende Abgaben in Mönchengladbach Mags verschickt Bescheide über Müllgebühr und Straßenreinigung

Mönchengladbach · Ab Mitte der Woche werden die Bürger genauer erfahren, welche steigenden Kosten für Abfall und Straßenreinigung auf sie genau zukommen. Klar ist: Alles wird 2023 teurer. Womit Gebührenzahler jetzt rechnen müssen.

 Kosten für die Müllabfuhr werden umgelegt auf Bürger. (Archivfoto)

Kosten für die Müllabfuhr werden umgelegt auf Bürger. (Archivfoto)

Foto: Mags

Rund 60.000 Eigentümer von Grundstücken in Mönchengladbach bekommen ab dem morgigen Mittwoch Post von der Stadttochter Mags. Dabei handelt es sich um die Bescheide über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2023, wie die Mags mitteilt. Dann erfahren die Gladbacher genau, wie sich die veränderten Abgaben auf sie konkret auswirken. Für alle dürfte es teurer werden nach den Beschlüssen über die veränderten Gebühren.

Beim Müll steigt der Grundpreis, der pro Haushalt erhoben wird, kräftig um rund 14,6 Prozent auf 67,10 Euro. Der Leistungspreis pro Liter Restmüllvolumen allerdings bleibt nahezu identisch, er steigt um knapp 0,2 Prozent. Das bedeutet in Summe je nach Haushaltsgröße bei Nutzung einer Biotonne eine zwischen 2,8 und 7,7 Prozent höhere Müllgebühr für das kommende Jahr.

Ein Single-Haushalt muss bei vierwöchentlicher Leerung bei Nutzung einer Biotonne demnach künftig 120,82 Euro zahlen (2022: 112,17 Euro). Ein Zwei-Personen-Haushalt (zweiwöchentliche Leerung, mit Biotonne) zahlt 174,54 Euro statt wie im vergangenen Jahr 165,80 Euro. Eine Familie mit einem Kind zahlt bei zweiwöchentlicher Leerung 228,26 Euro (2022: 219,44 Euro). Ein Vier-Personen-Haushalt muss künftig 281,98 Euro für die Abfallentsorgung einplanen (2021: 273,07 Euro) und ein Fünf-Personen-Haushalt kommt auf 335,70 Euro statt wie im vergangenen Jahr auf 326,71 Euro.

Auch bei der Straßenreinigung und beim Winterdienst wird 2023 mehr verlangt:  Die Straßenreinigung der Mags verteuert sich um 40 Cent (plus 5 Prozent) auf 8,29 Euro je Reinigungsmeter. Die Winterwartung kostet 2023 83 Cent je Frontmeter (2022: 80 Cent) in der Winterdienstklasse I. In der Winterdienstklasse II bleibt alles gleich bei 29 Cent je Frontmeter.

 Fällig werden die Gebühren quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November, wie die Mags weiter mitteilte. Ausnahme: Wenn eine jährliche Zahlung vereinbart wurde, dann ist der Gesamtbetrag am 1. Juli fällig. Bereits erteilte Sepa-Lastschriftmandate sind weiter gültig. Wer der Mags ein solches Sepa-Mandat erteilen möchte, erhält mit dem Bescheid ein entsprechendes Formular. Dieses ist auch online unter www.mags.de unter Formulare und Downloads verfügbar. Alle Änderungen, die bis Ende November bei der Mags eingegangen sind, wurden bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. Wer sich über seine Gebühr informieren möchte, findet unter www.mags.de einen Online-Rechner. Bei Fragen ist die Mags montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter Tel.  0800 0491017 oder per Mail an gebuehren@mags.de erreichbar.

(angr)
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