Gericht Mönchengladbach Berufungsverfahren nach Missbrauchs-Verurteilung

Mönchengladbach · Der 46-Jährige erhält Bewährungsstrafe unter Auflagen. Falls eine Untersuchung durch einen Sachverständigen ihm eine pädophile Neigung bescheinigt, muss er eine Therapie absolvieren.

 Ein 46-Jähriger wurde am Freitag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein 46-Jähriger wurde am Freitag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

„Ich würde es gerne ungeschehen machen, es tut mir leid“, so schloss ein 46-Jähriger sein Geständnis in einem Berufungsverfahren. Der Vorwurf wog schwer: Der aus Mexiko stammende Mann soll eine Nichte seiner Verlobten sexuell missbraucht haben. Diese hatte dazu in einem Prozess im vergangenen Jahr aussagen müssen, da der Mann die Taten, die sich zwischen 2013 und 2016 im Haus des Mannes abgespielt haben sollen, leugnete. Das Opfer hatte jedoch glaubhaft geschildert, wie der Mann sich hinter es gelegt, untenherum entkleidet und an intimen Stellen berührt habe. Wegen sexuellen Missbrauchs in vier Fällen wurde der Mann daher in einem erstinstanzlichen Urteil im November 2018 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Dagegen hatte der Mönchengladbacher Berufung eingelegt. In einem ersten Berufungsverfahren im Mai 2019 war ein Geständnis angekündigt worden, doch die Kammer sah die Erklärung des Angeklagten damals nicht als glaubhaft an, der Prozess platzte. Am Freitag fand das erneute Verfahren statt. Der Angeklagte schilderte, teilweise unter Tränen, die Übergriffe auf das neunjährige Mädchen. Eine Sachverständige, die das Opfer untersucht hatte, erklärte, dass dieses, hervorgerufen durch die Missbrauchstaten, unter einem Zählzwang leide, der einer langwierigen Therapie bedürfe. Zudem habe das Mädchen sehr belastet, als Lügnerin dargestellt zu werden, da sich dadurch das bis dahin sehr enge Verhältnis zu der Familie des Mannes verschlechtert habe. Das heutige Geständnis könne sich daher positiv auswirken. Auch die Mutter des Opfers, dem durch das Geständnis eine erneute Aussage erspart blieb, bestätigte, dass ihr Kind von Mitschülern gemobbt wurde.

In seinem Plädoyer forderte der Verteidiger eine bewährungsfähige Strafe unter zwei Jahren, die Staatsanwaltschaft schloss sich dem an. Die Nebenklage erklärte, dass der Wert dieses späten Geständnisses gering sei, daher solle das erste Urteil bestehen bleiben, zudem gebe es keine positive Sozialprognose: „Die Tochter des Angeklagten ist acht Jahre alt, dort gehen Kinder ein und aus, übernachten dort.“ Doch die Kammer verhängte in diesem „Grenzfall, über den man streiten kann“, eine bewährungsfähige Strafe von zwei Jahren. Die Bewährung ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Der Mann wird für die nächsten drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt und muss – unabhängig von einem zivilrechtlich zu verfolgenden Schmerzensgeld – 1000 Euro an das Opfer zahlen. Falls eine Untersuchung durch einen Sachverständigen ihm eine pädophile Neigung bescheinigt, muss er eine Therapie absolvieren.

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