Landgericht Mönchengladbach Berufungsverfahren nach Missbrauchs-Verurteilung

Mönchengladbach · Ein 46-jähriger Mann soll mehrere Mädchen intim berührt haben. Teilweise gibt er die Übergriffe zu. Die Verhandlung dauert an.

Mönchengladbach: Berufungsverfahren nach Missbrauchs-Verurteilung
Foto: Bauch, Jana (jaba)

„Die Kammer sieht die Einlassung des Angeklagten als unglaubhaft an und ist der Überzeugung, dass er nicht dazu bereit ist, sich seiner Schuld vollständig zu bekennen.“ Mit diesen Worten der Vorsitzenden Richterin Friederike Hirsch war die zu Beginn der Verhandlung verabredete Verständigung vom Tisch – und damit die Chance für den Angeklagten, mit einer deutlich geringeren Strafe davon zu kommen. Ein aus Mexiko stammender Angeklagter hatte seine Verurteilung angefochten: Im November 2018 war er wegen Kindesmissbrauchs in vier Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Laut der von einer Sachverständigen als glaubhaft eingestuften Aussage des Opfers habe der Mann sich hinter das Mädchen gelegt und an intimen Stellen berührt.

Der 46-Jährige hatte die Vorwürfe damals bestritten. In dem Berufungsverfahren vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts war im Falle einer Verständigung ein Geständnis angekündigt worden. Die Kammer knüpfte Bedingungen an eine Zusage, unter anderem die Bereitschaft, einem Bewährungshelfer unterstellt zu werden, mit der Nebenklage eine finanzielle Entschädigung zu besprechen und eine Sitzung zur Prüfung einer möglichen pädophilen Neigung und – falls eine solche festgestellt werde – eine Therapie zu absolvieren. Die wichtigste Voraussetzung war, dass der Mann ein vollständiges und glaubhaftes Geständnis ablegt und Reue zeigt. Letzterem kam der Angeklagte laut Kammer nicht nach.

In seiner Einlassung erklärte der 46-Jährige, seit 2001 oder 2002 mindestens drei- bis viermal die Woche nach der Arbeit jeweils drei bis vier Gläser Wein zu trinken, insgesamt jeweils etwa 1,2 Liter. So sei es auch an den vier Tatabenden gewesen. „Ich war müde und betrunken, wenn ich sie berührt habe“, so der Mann. „Es tut mir leid.“ Auf Nachfrage der Kammer, ob er nur angeheitert gewesen sei oder nicht mehr in der Lage, sich zu steuern, antwortet der Angeklagte, ohne den Alkohol hätte er so etwas nicht gemacht. Vor zwei Jahren habe er auf Druck seiner Lebensgefährtin mit dem Trinken aufgehört.

Die Kammer glaubte dem Mann nicht, dass er trotz der langen Zeit, in der er regelmäßig Alkohol konsumiert habe, nicht mehr steuerungsfähig gewesen sei. Der Angeklagte erklärte, sich dafür geschämt zu haben. Und es sei ja „nicht am nächsten Tag wieder passiert, sondern viermal in einem Zeitraum von sechs Jahren“. Laut Anklage sollen die Taten in einem Zeitraum von drei Jahren geschehen sein. Ein neuer Prozess-Termin wird noch bestimmt.

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