Landgericht Mönchengladbach Berufung nach Volksverhetzung

Mönchengladbach · Der Rheydter, der das „Manifest“ des Halle-Attentäters im Internet teilte, steht erneut vor Gericht. Damals hatte ein Attentäter zwei Menschen getötet und versucht, weitere in einer Synagoge zu attackieren. Der Rheydter soll dessen Hassbotschaften geteilt haben und war verurteilt worden, ging aber in Berufung.

 Nach dem rechtsextremistischen Anschlag in Halle wurden Blumen und Kerzen vor die Synagoge gelegt.

Nach dem rechtsextremistischen Anschlag in Halle wurden Blumen und Kerzen vor die Synagoge gelegt.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Acht Monate auf Bewährung wegen Volksverhetzung – so lautete das Urteil im November vergangenen Jahres für einen 29-Jährigen aus Rheydt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Link zum menschenverachtenden „Manifest“ des Attentäters von Halle im Netz von Mönchengladbach aus verbreitet hatte. Der Mann soll dieses Dokument kommentarlos auf einer Internetplattform geteilt haben, die häufig von Rechtsextremen besucht wird. Dabei, so sah es das Gericht damals, habe der 29-Jährige bewusst in Kauf genommen, dass Menschen den Link  mit hassvollen und antisemitischen Inhalt öffnen.