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Mönchengladbach Verteidiger will Freispruch für Bens Vater

Mönchengladbach · Am kommenden Montag werden die Urteile im Verfahren gegen Dominik H. und Charlene D. gesprochen.

 Teilnehmer eines Trauermarsches legten Blumen nieder und zündeten Kerzen für den kleinen Ben an.

Teilnehmer eines Trauermarsches legten Blumen nieder und zündeten Kerzen für den kleinen Ben an.

Foto: Theo Titz/koop

„Das Verteidigungsverhalten des Angeklagten ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft kaum in Worte zu fassen“, mit diesen Worten begann der Staatsanwalt gestern sein Plädoyer im Mordprozess um das getötete Baby Ben, dessen Vater Dominik H. (30) des Mordes angeklagt wird. Alle Anklagepunkte hätten sich vollumfänglich bestätigt: Es spräche vieles dafür, dass sich H. von seinem Sohn genervt und gestört gefühlt habe, und als er zunehmend mit der Pflege des Säuglings betraut wurde, seine Aggressionen an diesem ausgelassen habe. Die vielfachen Gewalteinwirkungen hätten dazu geführt, dass sich der Zustand des Babys zunehmend verschlechterte, was den Angeklagten jedoch nicht zu einer Änderung seines Verhaltens gebracht hätte.

Die Tötung sei erfolgt, um die Misshandlungen zu vertuschen. H. habe den verletzten und geschwächten Ben in eine Decke gedreht und zugedrückt, bis er nicht mehr geatmet habe. Bei der Polizei habe H. „die gewollte, beabsichtigte Tötung eingeräumt“. Der Angeklagte habe viel erzählt, unter anderem schwere Vorwürfe gegen die Polizei sowie ihre verbotenen Verhörmethoden erhoben. Diese hätten sich als völlig haltlos erwiesen. Die Aussagen der mitangeklagten Mutter Charlene D. (30) würden ebenfalls keinen Zweifel daran lassen, dass die erheblichen inneren Verletzungen Bens durch den Kindsvater herbeigeführt worden seien.

Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Haftstrafe für Dominik H. und beantragte die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Charlene D. wird Totschlag durch Unterlassung vorgeworfen sowie Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen, da sie von den Misshandlungen durch H. gewusst haben und teilweise dabei anwesend gewesen sein soll. Auch diese Vorwürfe sieht die Staatsanwaltschaft bestätigt: Sie hätte Bens Tod durch eine Vielzahl von Maßnahmen verhindern können.

Durch die ihr attestierte Wochenbettdepression sei sie in ihrer Steuerungsfähigkeit gemindert gewesen. „Ein Unterlassen wiegt jedoch nicht weniger schwer.“ Er forderte sechs Jahre und sechs Monate Haft. Ihr Verteidiger Ingo Herbort erklärte hingegen, die Anzahl sowie Art der Misshandlungen sei nicht eindeutig belegbar, so dass sie sicher nicht alles mitbekommen habe. Zudem habe sie innere Verletzungen des Kindes nicht erkennen können. „Sicher, man hätte mehr machen müssen, um den Tod des Kindes zu verhindern“, so Herbort. Durch die Wochenbrettdepression sei sie jedoch in den Möglichkeiten ihrer Interaktion deutlich herabgesetzt gewesen, habe H. also nicht von seinen Taten abhalten können. Er forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft.

Der Wahlverteidiger von Dominik H. , Martin Wilke, erneuerte in seinem Plädoyer erneut die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten und sprach von einem „Justizirrtum“. Zudem erklärte er, es habe kein Erstickungsgeschehen gegeben und forderte Freispruch für seinen Mandanten. Diese Ausführungen kommentierte der Staatsanwalt mit der Bemerkung: „Ich weiß nicht, in welcher Hauptverhandlung Sie gesessen haben.“ Die Urteile ergehen am Montag. Auf Nachfrage erklärt die Staatsanwaltschaft, dass bisher keine Anzeigen gegen die Beamten ergangen sind.

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