Prozess um getöteten Säugling Rechtsmedizinerin: Baby Ben starb durch stumpfe Gewalteinwirkung

Mönchengladbach · Der Prozess gegen die Eltern des Kindes wurde fortgesetzt. Ben wies laut der Rechtsmedizinerin viele schwere Verletzung auf, jede einzelne hätte zum Tod führen können.

Mönchengladbach: Baby Ben starb durch stumpfe Gewalt
Foto: dpa/Christophe Gateau

Zu Beginn des vierten Prozesstages um das getötete Baby  Ben regt der Verteidiger des Angeklagten Dominik H. (30) an, dessen Mutter zu Hause befragen zu lassen, statt das polizeiliche Vernehmungsprotokoll zu verlesen. Aus gesundheitlichen Gründen ist die Befragung der Frau im Gerichtssaal nicht möglich. Dies nimmt die Kammer zum Anlass, vom Angeklagten – er ist der Vater des Säuglings und wird beschuldigt, das Kind getötet zu haben – eine Überprüfung seines Verteidigungsverhaltens zu fordern. Dominik H. habe Polizisten beschuldigt, während seiner Vernehmung schwere Straftaten begangen zu haben. Die seien aber weder glaubhaft noch durch die Vernehmungsakten zu belegen.

Als Zeugin sagt erneut die Kinderärztin aus. Sie hat sich nach der Lektüre eines prozessbegleitenden Zeitungsartikels gemeldet, um Beobachtungen aus dem Krankenhaus wiederzugeben: Sie hatte Ben zwei Tage nach der Geburt untersucht, erinnert sich an eine glückliche Familie. Sie habe dieser abschließend auf den Weg gegeben, nun kämen schwere Tage mit wenig Schlaf, und den Satz angefügt: „Bevor Sie ihn aus dem Fenster werfen, kommen Sie zu uns.“ Darauf habe der Angeklagte erwidert: „Keine Sorge, Ben passiert nichts.“

Anschließend erläutert eine Rechtsmedizinerin die Ergebnisse der Obduktion: Sie habe bei dem Baby schwere Verletzungen des Dünndarms, der Leber, beidseitige Serienfrakturen der Rippen sowie Einblutungen im Kopf und hinter dem Brustbein festgestellt. Todesursache seien Ersticken und Blutungen in der Bauchhöhle gewesen, die durch erhebliche stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Rumpf des Kindes herbeigeführt worden sein müssen. Jedes Geschehen alleine hätte zum Tod des Kindes führen können.

Während der Aussage wirkt der Vater unbeteiligt, die Mutter schaut auf den Boden. Eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie informiert über die Untersuchungsergebnisse der angeklagten Mutter. Charlene D. (30) habe „depressive Episoden“ und nach dem für sie traumatischen Kaiserschnitt zudem eine Wochenbettdepression erlitten. Diese krankhafte seelische Störung habe zu einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit geführt, so dass Charlene D. ihrem Lebensgefährten Dominik H. nicht energisch genug entgegentreten konnte, als dieser ihrer Meinung nach zu grob mit Ben umging.

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