Angriff auf Schwager in Mönchengladbach Angeklagter im Prozess um Mordversuch nicht vorbestraft

Mönchengladbach · Der Mann soll seinen Schwager mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben. Vorausgegangen war ein Kontaktverbot des Angeklagten zu seiner Tochter.

 Nach einer Messerattacke muss sich ein 42-Jähriger vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten.

Nach einer Messerattacke muss sich ein 42-Jähriger vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Aufgrund einer Erkrankung des Verteidigers gab es im Prozess wegen versuchten Mordes am Donnerstag erneut nur einen kurzen Termin. Unter anderem wurde bekanntgegeben, dass der Angeklagte keine Einträge in seinem Vorstrafenregister hat. Kostenpflichtiger Inhalt Der 42-jährige Mönchengladbacher mit niederländischer Staatsangehörigkeit muss sich aktuell vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wegen einer brutalen Messerattacke auf seinen Schwager verantworten. Diesem vorangegangen war ein Kontaktverbot für seine Tochter, das vom Jugendamt im Dezember 2021 verhängt worden war.

Laut Aussage des Geschädigten soll der Angeklagte bereits mehrere Stunden nach dieser Entscheidung das erste Mal bei den Schwiegereltern aufgetaucht sein, um seine Tochter abzuholen. Bei den Eltern seiner Ex-Frau war die Elfjährige untergebracht worden. Der Mann habe seinen Schwiegereltern vorgeworfen, das Kontaktverbot gegen ihn erwirkt zu haben. Nach Aussage des Geschädigten und einer Betreuerin habe das Mädchen jedoch in der Schule von Schwierigkeiten im Zusammenleben mit dem Vater erzählt. Nach dem Kontaktverbot hätte der Vater seine Tochter zwar unter Aufsicht sehen können, hätte dies jedoch abgelehnt. Am Tattag sei der Angeklagte aggressiv und in „wilder Stimmung“ vor der Haustür seiner Eltern auf ihn zugekommen, so der Geschädigte. Nach einem Schlag gegen seine Schläfe habe sich eine Rangelei entwickelt. Eine Betreuerin des Mädchens sei dann dazugekommen, diese habe er gebeten, die Polizei zu rufen. Als er sich wieder dem Angeklagten zugewandt habe, sei direkt das Messer auf ihn zugekommen. Bereits beim ersten Stich in sein Oberlid habe sich ein Taubheitsgefühl ausgebreitet, das auch heute noch bestehe. Auch das Sehen sei ein halbes Jahr nach dem Angriff immer noch eingeschränkt, zusätzlich leide er unter Einschlafschwierigkeiten und Albträumen.

Kostenpflichtiger Inhalt Ein ärztlicher Bericht, der am Donnerstag verlesen wurde, beinhaltet unter anderem die Empfehlung des Neurologen, nach dem traumatischen Vorfall eine psychotherapeutische Behandlung zu absolvieren. Vor Gericht hat der Angeklagte bislang nur zu seiner Person ausgesagt, zur Tat selbst geschwiegen. Ein Urteil wird für den 14. Juli erwartet.

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