Umtauschaktion auch in Mönchengladbach Alte Führerscheine werden ersetzt

Mönchengladbach · Zuerst sollen Fahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 den Umtausch vollziehen. Es geht dabei um alte rosafarbene und graue Dokumente.

 Alt, vielleicht liebgewonnen – trotzdem sollen sich Autofahrer von solchen Scheinen trennen.

Alt, vielleicht liebgewonnen – trotzdem sollen sich Autofahrer von solchen Scheinen trennen.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Rosa und graue Führerscheine haben bald ausgedient. Langfristig müssen alle Fahrerlaubnisse, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Zunächst sind nach Angaben der Stadt die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen.

Deutschlandweit müssen in den kommenden Jahren rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Denn sie sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Der Gesetzgeber hat in einem Stufenplan geregelt, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen. So sollen lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden vermieden werden.

Als erstes sollen alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Das sind die rosa und grauen Papierexemplare. Zunächst betrifft dies rund 15.000 Bürger der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, falls sie noch keinen Kartenführerschein haben. Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 den alten „Lappen“ abgeben.

Für die betroffenen Jahrgänge (1953 - 1958) stellt die Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten an der Rheinstraße ab dem 1. Juni ein zusätzliches Termin-Kontingent bereit. Diese Termine können online im Serviceportal der Stadt über die Dienstleistung Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein) oder telefonisch unter der Hotline  02161  6864510 gebucht werden.

 Wichtig: Es handelt sich dabei lediglich um einen Umtausch, bei dem die Fahrerlaubnis unverändert bestehen bleibt. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit grundsätzlich nicht verbunden.

 Wer vor 1953 geboren ist, kann sich mit dem Umtausch noch einige Jahre Zeit lassen. Und die Geburtsjahrgänge 1959 und jünger müssen den Umtausch zwischen 2023 und 2025 erledigt haben. Für Inhaber von Kartenführerscheinen, die von 1999 bis 2013 ausgegeben wurden, beginnt die Umtauschaktion erst 2025.

(RP)
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