Landgericht 29-Jähriger erhält 1300 Euro Geldstrafe wegen Betrugs

Mönchengladbach · Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung hatte sich nicht erhärtet. Auseinandersetzung am Platz der Republik landet vor dem Landgericht Mönchengladbach.

 Das Gerichtsgebäude in Mönchengladbach.

Das Gerichtsgebäude in Mönchengladbach.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Ein 29-Jähriger ist wegen Betrugs sowie fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro verurteilt worden. Ursprünglich hatte die Anklage statt auf Betrug auf schwere räuberische Erpressung gelautet. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Angeklagte im Oktober 2019 auf dem Platz der Republik mehrere Zeugen unter Vorhalt eines Messers sowie einer Flasche mit abgebrochenem Hals aufgefordert hatte, ihm Geld zu geben.

Bereits am ersten Prozesstag waren die Zeugen durch widersprüchliche Angaben zum angeblichen Tatgeschehen aufgefallen, der Angeklagte war danach dem Vorwurf des schweren Raubes nicht mehr hinreichend verdächtig. Auf Antrag des Verteidigers wurde der 29-Jährige daher noch am gleichen Tag aus der U-Haft entlassen, in der er seit dem Vorfall am 22. Oktober 2019 gesessen hatte. Jetzt  ließ der Mann über seinen Verteidiger erklären, dass die Zeugen ihn in der fraglichen Nacht am Platz der Republik angesprochen und gefragt hätten, ob er ihnen Marihuana verkaufen könne. Er sei zum Schein darauf eingegangen, habe zehn Euro dafür verlangt.

Als er diesen Betrag von einem der Zeugen überreicht bekommen habe, sei er damit weggelaufen, und von den Männern verfolgt worden. Diese hätten ihn gestellt, es habe sich ein Wortgefecht entwickelt. Er bestritt jedoch, bei dem Streit mit den Männern ein Messer oder eine abgebrochene Bierflasche in der Hand gehabt zu haben. Ein Zeuge, der am Mittwoch ebenfalls aussagte, bestätigte diese Version der Vorgänge. Er habe beobachtet, wie der Angeklagte weggerannt und von den Männern verfolgt worden sei, auch den anschließend Streit zwischen den Männern habe er verfolgt. Dabei sei es um einen kleinen Geldbetrag und Marihuana gegangen, Genaueres habe er jedoch nicht verstanden.

In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, dass sich der Anklagevorwurf nicht erhärtet habe, der Angeklagte sich jedoch wegen Betrugs strafbar gemacht habe. Dafür und für eine fahrlässige Körperverletzung, der sich der Angeklagte unter Alkoholeinfluss schuldig gemacht habe, forderte sie ein Jahr und drei Monate Haft. Der Verteidiger forderte 4,5 Monate Haft, genau die Zeit, die der Angeklagte in U-Haft verbracht habe. Die Kammer verhängte schließlich die Geldstrafe.

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