Landgericht Mönchengladbach Tödliche Messerattacke auf Mädchen in Viersen – Prozess gegen Ex-Freund startet

Mönchengladbach · Laut Anklage betrachtete er das Mädchen als sein Eigentum. Als sich die 15-Jährige von ihm trennt, soll er sie in Viersen in einem Park erstochen haben. Der Jugendliche steht von Montag an wegen Mordes vor Gericht.

Der abgesperrte Tatort im Viersener Casinogarten. (Archivbild)

Der abgesperrte Tatort im Viersener Casinogarten. (Archivbild)

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Der gewaltsame Tod eines Mädchens am Niederrhein hat bundesweit Aufsehen erregt, von Montag an muss sich ihr 17-jähriger Ex-Freund wegen Mordes an der 15-Jährigen verantworten. Der Bulgare soll das Mädchen am helllichten Tag in einem Park in Viersen mit mehreren Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Sollte er dafür verurteilt werden, drohen ihm bis zehn Jahre Haft. Die Eltern des Opfers sind Nebenkläger in dem Verfahren.

Die 15-Jährige hatte sich laut Anklage wenige Tage vor der Tat von dem Jugendlichen getrennt. Der betrachtete sie aber als sein Eigentum, glauben die Staatsanwälte. Unter einem Vorwand soll er sie in den Park gebracht haben, um auf ihrem Handy Hinweise auf einen neuen Freund zu suchen. Als er glaubte, diese gefunden zu haben, habe er das Mädchen rumänischer Herkunft unvermittelt mit einem 25 Zentimeter langen Messer angegriffen und getötet.

Für die Verteidigung wird es nach Angaben des Anwalts Helmuth Jenrich vor Gericht vor allem um die rechtliche Wertung der Tat gehen. Sein Mandant habe das Mädchen nicht heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet, sagte Jenrich. Sollte das Gericht dem folgen, stünde eine Verurteilung wegen Totschlags und eine niedrigere Jugendstrafe im Raum.

Falsche Zeugenbeschreibungen hatten in dem Fall zunächst dazu geführt, dass die Polizei nach einem Mann mit nordafrikanischem Aussehen fahndete und ein 25 Jahre alter Türke unter falschen Verdacht geriet. Das führte nach früheren Polizeiangaben zu einer Flut von Hasskommentaren und Vorverurteilungen in den sozialen Medien.

Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten findet der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(hsr/dpa)
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