Sicherheit auf dem Fahrrad 1,50 Meter Abstand – auch im Verkehr

Mönchengladbach · Wer mit dem Auto Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter überholt, muss innerorts 1,50 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter. Aber klappt das? Der ADFC Mönchengladbach hat bei einer Demo mit Poolnudeln den Mindestabstand sichtbar gemacht.

 Mit Poolnudeln als Abstandshalter wollte der ADFC für die richtige Distanz beim Überholen sensibilisieren.

Mit Poolnudeln als Abstandshalter wollte der ADFC für die richtige Distanz beim Überholen sensibilisieren.

Foto: bauch, jana (jaba)

1,50 Meter Abstand – in Zeiten von Corona ist diese Zahl allgegenwärtig. Wie viel das nach vorn und hinten ist, dürften die meisten inzwischen wissen, sind die Abstände doch vor vielen Geschäften markiert. Sobald es aber auf die Straße geht, wird es mit dem Schätzen schon schwieriger. Fakt ist: Seit etwas mehr als einem Monat ist in der Straßenverkehrsordnung festgehalten: Autofahrer müssen innerorts 1,50 Meter Abstand halten, wenn sie Fahrradfahrer, Fußgänger oder E-Scooter überholen wollen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Wenn das nicht möglich ist, müssen sie warten. Aber klappt das?