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Für die Amtsgerichte Mönchengladbach sucht Jugendschöffen

Mönchengladbach · Für die beiden Amtsgerichte in der Stadt müssen 148 Kandidaten gefunden werden. Was die Bedingungen und Voraussetzungen für dieses Ehrenamt sind.

Das Amtsgericht Mönchengladbach befindet sich im Landgericht. (Archivfoto)

Das Amtsgericht Mönchengladbach befindet sich im Landgericht. (Archivfoto)

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Die Stadt Mönchengladbach sucht Bürger, die sich für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 für die Tätigkeit als Jugendschöffe interessieren. Voraussetzung: erzieherische Erfahrungen.

Sozial- und Jugenddezernentin Dörte Schall warb im jüngsten Jugendhilfeausschuss für diese „überaus wichtige“, ehrenamtliche Aufgabe. „Wir brauchen sehr viele Interessenten, denn wir müssen doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie Jugendschöffen benötigt werden“, sagte sie. Für Mönchengladbach heißt das konkret: 148 Personen müssen auf die Vorschlagsliste. Aus diesen Kandidaten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Mönchengladbach wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind“.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizisten, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete, und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.

In der Regel nimmt jeder Schöffe an etwa zwölf Hauptverhandlungen im Jahr teil. Dabei kann sich eine Hauptverhandlung auf mehrere Sitzungstage verteilen. Auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach gibt es einen Bewerberfragebogen, der ausgefüllt, unterschrieben und elektronisch übermittelt, oder beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie angefordert werden kann.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden sich auf
www.stadt.mg/schoeffe.

(gap)
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