Mönchengladbach Mitangeklagter: Polizei hat einseitig ermittelt

Mönchengladbach · Im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts, in dem sich eine Berufsbetreuerin (55) wegen gewerbsmäßiger Untreue und Betruges in den Jahren 2002 bis 2006 verantworten muss, stand gestern ein mitangeklagter Amtsrat und Bezirksrevisor des Gerichts im Mittelpunkt. Der 60-Jährige, ein Freund und Nachbar der Betreuerin, soll sich der Beihilfe schuldig gemacht haben. Doch der Angeklagte erklärte selbstbewusst: "Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weise ich entschieden zurück". Auch die 55 Jahre alte Freundin habe keine Fehler gemacht: "Sie war Tag und Nacht im Einsatz und hat alles getan, dass sich ihre Schützlinge im Heim wohlfühlen."

Seit 1997 war die 55-Jährige als Berufsbetreuerin in den Bezirken der Amtsgerichte Mönchengladbach, Rheydt und Erkelenz tätig, Sie war für die Vermögensverwaltung ihrer oft gebrechlichen und bettlägerigen Schützlinge verantwortlich. Auf Kosten der zu betreuenden Personen soll sie Waren für den täglichen Gebrauch und Luxusgegenstände gekauft haben. Tatsächlich sollen die Betrugsopfer, aus deren Vermögen die Gegenstände gekauft wurden, davon nie etwas gesehen haben. Die Rechnungen legte die Berufsbetreuerin den zuständigen Gerichten vor. Hier kommt der Amtsrat ins Spiel. Der 60-Jährige war unter anderem für Betreuungsangelegenheiten zuständig. Die Anklage geht davon aus, dass der 60-Jährige billigend in Kauf genommen hat, dass sich die Freundin an den Betreuungsfällen persönlich bereicherte. Doch genau das bestreitet der Mitangeklagte. Er habe der 55-Jährigen lediglich bei der Buchhaltung der Abrechnungen geholfen, ohne jeden wirtschaftlichen Vorteil. In einer ausführlichen Aussage erklärte er, dass er nur ihre Tätigkeitsnachweise aus einem Tagebuch auf den PC übernommen habe. "Ich habe ihr viel geholfen, aber mit den Berechnungen hatte ich nichts zu tun", ergänzte er. Dazu nickte die 55-Jährige bestätigend mit dem Kopf.

In Einzelfällen ging der Freund auch auf die Anklage ein. Dabei warf er der Polizei vor, einseitig ermittelt zu haben. So wie es in der Anklage steht, sei es nicht gewesen. Beispielsweise habe die Frau sich keineswegs an Pflegemitteln für 5808 Euro bereichert: "Die wurden nur bei ihr zu Hause in Sicherungsverwahrung genommen, weil sie im Heim immer verschwanden." Am Ende schloss sich die Betreuerin der Erklärung des mitangeklagten Freundes an. Die Anklage sei fehlerhaft. Dagegen wehrte sich der Staatsanwalt mit dem entlarvenden Hinweis: "325 Fälle sind angeklagt. Doch ein Großteil der gekauften Gegenstände ist bei den betreuten Personen nie gefunden worden."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort