Mönchengladbach Mit der Bierflasche vier Zähne ausgeschlagen?

Mönchengladbach · Es war schon weit nach Mitternacht, als der Rheindahlener die wütende Stimme eines offenbar betrunkenen Mannes unter seinem Fenster hörte: „Wenn ich die Schlampe kriege, dann mach ich die kalt.“ Der unfreiwillige Zeuge informierte die Polizei.

Gestern saß der Mann (44) vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht auf der Anklagebank, der in der Septembernacht 2006 nicht nur mit der wilden Drohung gegen die vermeintlich untreue Ehefrau aufgefallen war. Als die 34-Jährige damals mit dem Taxi aus der Altstadt kam, soll sich der betrunkene Angeklagte auf die Frau gestürzt und sie mit einer Bierflasche geschlagen haben. Der Staatsanwalt wirft dem Schlosser schwere Körperverletzung vor. Die 34-Jährige, die damals bereits getrennt von dem Partner lebte, musste nach dem brutalen Angriff an der Lippe genäht und seitdem wegen fehlender Zähne behandelt werden. Das ist nicht der einzige Vorwurf, den die Anklage dem Ehemann macht. Noch in der gleichen Nacht soll der Angeklagte die Frau ein paar Stunden zuvor mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt haben.

An die „Ohrfeige“ konnte sich der Angeklagte noch erinnern, an den späteren Angriff vor der Haustür in Rheindahlen - wegen alkoholbedingter Lücken -nicht. Ansonsten schilderte der 44-Jährige Ehe-und Alkoholprobleme. Nach einer ersten Trennung im Januar 2006 habe es gleichwohl immer wieder Treffen mit der Ehefrau gegeben: „Ich war der heimliche Liebhaber meiner Frau.“ In der Tatnacht war er mit Freunden in der Altstadt unterwegs. Dabei sei man sich zufällig in einem Altstadtlokal begegnet. Sie habe ihn belogen und „mit einem anderen Mann rumgemacht“, so das Motiv des Mannes für die „Ohrfeige“.

Das sah das Opfer ganz anders. Eine endgültige Trennung vom Ehemann sei ihr schwer gefallen, so die 34-Jährige: „Aber meine Kinder hatten Angst vor ihm.“ Drei Monate vor der Tatnacht habe sie sich dann doch von ihm gelöst. In dem Altstadtlokal habe sie sich lediglich mit einem Bekannten unterhalten, aber keine Zärtlichkeiten ausgetauscht. Doch ein Begleiter hatte dem Angeklagten in der Septembernacht sinngemäß zugeflüstert: „Deine Frau knutscht dahinten in der Ecke.“ Der Angeklagte hat sofort zugeschlagen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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