Mönchengladbach Missbrauch an vier Kindern – sechs Jahre Haft

Mönchengladbach · Ein 48-jähriger Mönchengladbacher musste sich wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht verantworten. Er muss sechs Jahre ins Gefängnis.

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in zwölf Fällen, davon in einem Versuch und sexuellen Missbrauchs in sechs Fällen hat die Erste Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern einen Angeklagten zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der 48-jährige Mönchengladbacher, der zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht stand, hatte bereits zu Prozessbeginn zugegeben, vier Brüder, alle unter 14 Jahre alt, in den Jahren 2008 bis Mitte Mai 2013 sexuell missbraucht zu haben.

Zuvor hatte das Gericht eine Verständigung vorgeschlagen. Die lautete so: Wenn der 48-Jährige ein volles Geständnis ablegen würde, könnte er am Ende mit einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und neun Monaten bis zu einer Strafe von sechs Jahren und drei Monaten rechnen.

Der Angeklagte stimmte nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger diesem Vorschlag der Mönchengladbacher Richter zu. Er war der Patenonkel von einem der Jungen. Offenbar gab es zur Tatzeit ausreichend familiäre Gelegenheiten, dass eines der Kinder bei ihm übernachtete oder sonstige Treffen zustande kamen.

So soll der Mönchengladbacher, der weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung vorweisen kann, in allen zwölf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs beischlafsähnliche Handlungen an den kindlichen Opfern vorgenommen haben, die auch mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren.

In den weiteren sechs Fällen soll der Patenonkel durch Vorzeigen von pornografischen Schriften auf die Jungen eingewirkt haben, dass sie vor ihm sexuelle Handlungen ausführten. Der Angeklagte gab diese Vorwürfe ohne weiteres zu und ersparte den vier Brüdern damit den unangenehmen Zeugenauftritt im Gerichtssaal. Als die Kinder davon erfuhren, wich langsam die Panik aus ihren Augen. Bereits Tage vor dem Prozess im Schwurgerichtssaal sollen die Kinder unter massiven Ängsten gelitten haben, so hatte deren Mutter berichtet.

Der Angeklagte hatte vor Gericht nicht nur ein detailliertes Geständnis abgelegt, er hatte auch Reue gezeigt. Am Ende machte ihm der Kammervorsitzende Lothar Beckers in der Urteilsbegründung noch einmal klar, dass man als Erwachsener kleinen Kindern im sexuellen Bereich nicht auf Augenhöhe begegnen könne. "Nach den Taten haben die Kinder in Angst gelebt", war Beckers überzeugt.

Nach dem plötzlichen Tod der Lebensgefährtin des Angeklagten endeten die sexuellen Übergriffe des Patenonkels. Die Jungen hatten sich inzwischen Nachbarn anvertraut. Der Missbrauchs-Fall kam ins Rollen.

(RP)
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