Viersener Straße in Mönchengladbach Mieter fürchten, dass erneut Wasser abgedreht wird

Mönchengladbach · Im Haus an der Viersener Straße gibt es wieder Wasser. Grundsätzlich haben Mieter wenig Möglichkeiten, wenn der Vermieter die Energiekosten nicht weiterleitet.

 Über mehrere Wochen hin musste die Familie Y. in einem Haus an der Viersener Straße ihr Trinkwasser in Eimern heranschaffen.

Über mehrere Wochen hin musste die Familie Y. in einem Haus an der Viersener Straße ihr Trinkwasser in Eimern heranschaffen.

Foto: Ilgner

Am Freitag, 1. August, herrschte Trubel im seit sieben Wochen wasserlosen Haus an der Viersener Straße. Nach dem am Morgen erschienenen Bericht in der Rheinischen Post meldeten sich Kamerateams, um über die Zustände zu berichten. "Sie standen Freitagmorgen einfach vor der Tür", erzählt Ute K. Sie und ihr Mann Asir Y. freuten sich über die große Resonanz. Noch größer allerdings war ihre Freude, als am frühen Nachmittag das Wasser wieder angestellt wurde.

"Das Wasser läuft wieder, das Flurlicht ist wieder da und die Klingel funktioniert auch wieder", berichtet Asir Y. erfreut. "Uns wurde gesagt, dass eine Bareinzahlung eingegangen sei." Die NEW hatte sieben Wochen zuvor aufgrund aufgelaufener Schulden Wasser, Hausstrom und auch Gas abgestellt. Das ist das gute Recht des Versorgers, wenn die Energiekosten nicht bezahlt werden. Bereits ab 100 Euro Schulden können die Lieferungen gesperrt werden. Das Problem in diesem Fall: Mit der Sperrung wurden die Falschen bestraft. Die Mieter hatten ihre Nebenkosten pünktlich an den Vermieter gezahlt, der sie aber nicht ordnungsgemäß an die NEW weitergeleitet hatte. In einem solchen Fall befinden sich die Mieter in einer schwierigen Situation, denn für die NEW ist nur der Vermieter und Eigentümer Vertragspartner. Auf eine Lieferung an die durchaus zahlungswilligen und zahlungsfähigen Mieter hätte sich der Versorger nur eingelassen, wenn sie die Offenstände beglichen hätten. Die Miete zu mindern oder einzubehalten, um den Vermieter unter Druck zu setzen, war ebenfalls nicht möglich, denn die Miete war schon durch die Stadt gepfändet. "Wir konnten nichts machen und keiner hat sich wirklich für unsere Situation interessiert", sagt Ute K. "Als Mieter kamen wir uns völlig rechtlos vor."

Als fragwürdig erscheint das Angebot der NEW, drei Mal pro Woche für zwei Stunden das Wasser anzustellen: Das Wasser würde montags, mittwochs und freitags von 9 bis 11 Uhr laufen, also zu einem Zeitpunkt, an dem Berufstätige nicht zu Hause sind. Außerdem kostet jedes Andrehen knapp 70 Euro Gebühr.

Ute K. und Asir Y. sind froh über die wiederhergestellte Wasserversorgung, aber die Unsicherheit bleibt. "Wir können jederzeit wieder ohne Wasser dasitzen", sagt Asir Y. "Warum können Mieter nicht wie beim Strom auch beim Wasser immer direkt an den Versorger zahlen? Oder der Vermieter hinterlegt eine Kaution beim Versorger."

Davon, eine Kaution des Vermieters gesetzlich zu verankern, hält Dr. Günter Krings, Gladbacher Bundestagsabgeordneter und Jurist, nichts. "Damit bestraft man die vielen Vermieter, die alles korrekt abwickeln", meint er. Er plädiert für pragmatische Lösungen zwischen Versorger und Mietern. Außerdem sei es auch eine Informationsfrage. "Die Mieter sollten so rasch wie möglich über Zahlungsrückstände des Vermieters in Kenntnis gesetzt werden", schlägt er vor. Von den unbürokratischen Lösungen, wie es die NEW nennt, ist Ute K. nicht sehr überzeugt. "Das haben wir ja versucht, sind aber damit gescheitert."

(arie)
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