Totschlag im Affekt Messerstecher muss neuneinhalb Jahre in Haft

Mönchengladbach · Overkill in der Küche: Der Angeklagte stach zu, als die Freundin sagte: "Ich habe keinen Respekt mehr vor dir."

 Der Angeklagte muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der Angeklagte muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Foto: Ilgner

Nach einem wochenlangen Prozess mit vielen Zeugen hat das Mönchengladbacher Schwurgericht gestern einen Angeklagten (49) wegen Totschlags im Affekt und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. In einer detaillierten Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein.Nach einem heftigen Streit hatte der 49-jährige Partner am 27. April auf seine Lebensgefährtin in deren Wohnung an der Hohenzollernstraße elfmal mit einem Küchenmesser eingestochen. Die alleinerziehende Mutter einer zwölf Jahre alten Tochter hatte die schreckliche Tat nur wenige Minuten überlebt und war am Küchenboden verblutet.

Der Angeklagte sei eine schwache Persönlichkeit, die 1993 aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen sei, hier aber meistens auf Staatskosten gelebt habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Der 49-Jährige, der aus einem muslimischen Milieu im Kosovo stammte und patriarchalisch erzogen worden sei, habe so gar nicht zu dem intelligenten und durchsetzungsfähigen Opfer gepasst. Der extrem eifersüchtige Partner sei der lebensfrohen Frau unterlegen gewesen.

Bei der Aufklärung des Verbrechens stützte sich das Gericht auf die geständige Aussage des Angeklagten, die der Jülicher nach der Flucht aus der Gladbacher Wohnung bei der Polizei gemacht hatte. An dem Apriltag war es zum heftigen Streit gekommen, als die Partnerin erfuhr, dass der hoch verschuldete Angeklagte versucht hatte, ihren Bruder um 500 Euro anzupumpen. Davon wollte die Partnerin nichts wissen.

Vergeblich hatte ihr der Mann den erfolgreichen Geschäftsmann vorgespielt. Als er ihr zwei Fünfzig-Euroscheine für den Einkauf reichte, zerriss sie die Geldscheine. Von seinen Versöhnungsversuchen wollte sie nichts wissen. Sie erklärte ihm: "Ich habe keinen Respekt mehr vor dir". Das versetzte den 49-Jährigen offenbar in derart große Wut, dass er nach ihr griff, sie beide zu Boden brachte und dann aus der Schublade nach einem Küchenmesser griff und zustach — immer und immer wieder.

Am Ende schloss sich das Schwurgericht dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Martin Albrecht an und wertete die Tat des Jülichers als Totschlag im Affekt — im minder schweren Fall. Ohne Vorbereitung oder überlegtes Vorgehen habe der Täter in einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung nach dem Messer gegriffen und mehrmals zugestochen.

(RP)
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