Mönchengladbach Messer-Angriff im Altenheim nach Streit um Frühstücksei

Mönchengladbach · Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung muss sich ein Mönchengladbacher (60) vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.

 Ein 60-Jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten.

Ein 60-Jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten.

Foto: ilgner

Der Angeklagte wurde in einem Rollstuhl aus einer psychiatrischen Klinik in den Gerichtssaal gebracht. Der 60-Jährige, der zur Tatzeit in einem Mönchengladbacher Altenheim wohnte, soll am 15. Mai vergangenen Jahres nach einem Streit mit einem Mitbewohner nach einem Küchenmesser gegriffen haben, wirft die Staatsanwältin dem Angeklagten vor.

Vergeblich hatte eine Altenpflegerin versucht, den eigentlich lächerlichen Streit der beiden Männer zu schlichten. Der Angeklagte hatte sich ein zweites hartgekochtes Ei vom Teller genommen, was dem Mitbewohner offenbar nicht gefiel: Die Eier seien doch nicht für ihn allein da. Daraufhin beschuldigte der Angeklagte den Mitbewohner, noch "mehr zu stehlen" als er selbst. Der so Gescholtene reagierte mit einer Ohrfeige.

Plötzlich habe der Angeklagte nach einem Küchenmesser von der Arbeitsplatte gegriffen und mit großer Wucht auf den Mitbewohner eingestochen. Das Opfer erlitt dabei eine fünf Zentimeter lange und 15 Zentimeter tiefe Stichverletzung. Der Mitbewohner überlebte nur nach sofortiger Notoperation. Die Anklage wirft deshalb dem Messerstecher vor, den Tod des Mitbewohners billigend in Kauf genommen zu haben.

Der Angeklagte erklärte dazu: "Ich will aussagen". Der Prozess wird fortgesetzt. Am zweiten Prozesstag kann sich der 60-Jährige, wie angekündigt, zu dem Anklagevorwurf äußern.

(RP)
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