Mönchengladbach Mehr als drei Jahre Haft wegen Fahrerflucht und Raubes

Mönchengladbach · Ein 36-jähriger Mann ist vom Landgericht Mönchengladbach zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis, dazu unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - das waren nicht alle Bausteine des Urteils.

Die Nacht des 15. Juli 2017 ist den Zeugen noch in scharfer Erinnerung. Ein älteres Ehepaar und ein 52-jähriger Viersener hatten ausgesagt, wie sie auf der Donker Straße zwischen Mönchengladbach und Viersen erlebten, was geschah. Demnach ist der Angeklagte mit seinem Mercedes mit hohem Tempo die kurvige Straße entlang gerast und vor einen Baum geprallt. Sein Beifahrer war dabei schwer verletzt worden, hatte kurzzeitig sogar in Lebensgefahr geschwebt. Der Angeklagte war aber mit den Kennzeichen des Wagens verschwunden, bevor Polizei und Rettungsdienst eintrafen. Diese und weitere Taten hatte der Mann am ersten Prozesstag unumwunden eingeräumt. Auch, dass er seine Lebensgefährtin knapp drei Wochen später zunächst würgte, als sie ihn wegen Fremdgehens zur Rede gestellt hatte, und sie einen Tag später gemeinsam mit anderen Männern krankenhausreif schlug, hatte er zugegeben. Der Angeklagte hatte seine eigene Tatbeteiligung eingeräumt, sich aber nicht dazu äußern wollen, inwieweit die anderen Männer sich beteiligt hatten. Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung steht dafür im Urteil. Hintergrund der Streitereien und auch der Unfallflucht, bei der er seinen Freund zurückließ, waren Drogenprobleme. Ein Zeuge der Unfallfahrt erinnert sich, dass der 36-Jährige ihn regelrecht beschworen habe, keine Polizei zu holen und stattdessen den Verletzten ins Krankenhaus zu bringen. "Ich verliere sonst alles", soll der Angeklagte gesagt haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass er mit Drogen im Auto oder unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt worden wäre. Das Urteil beinhaltet fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurde einbezogen - bei einer Durchsuchung hatten Polizisten ein verbotenes Messer gefunden. Die Drogenabhängigkeit des Angeklagten ordneten weder Gericht noch Verteidigung oder Staatsanwaltschaft als so gravierend ein, dass es zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gekommen wäre.

(RP)
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