Düsseldorf/ Mönchengladbach McDonald's kündigt Überfall-Opfer

Düsseldorf/ Mönchengladbach · Sie war auf dem Weg zur Arbeit, als ein Mann sie zusammenschlug und ihre Handtasche stahl. Der Täter entkam. Melanie M. (22) ist seitdem arbeitsunfähig und musste operiert werden. Und danach feuerte sie ihr Arbeitgeber.

 Melanie M. (22) leidet nach wie vor psyschich und physisch unter den Folgen des Überfalls. Sie findet kaum Schlaf, ist sehr ängstlich und verlässt das Haus nur noch in Begleitung. Sie wird wohl noch längere Zeit nicht arbeiten können.

Melanie M. (22) leidet nach wie vor psyschich und physisch unter den Folgen des Überfalls. Sie findet kaum Schlaf, ist sehr ängstlich und verlässt das Haus nur noch in Begleitung. Sie wird wohl noch längere Zeit nicht arbeiten können.

Foto: Isabella Raupold

Dass dieser Sonntag schon ihr letzter Arbeitstag sein würde, konnte Melanie M. (22) nicht ahnen, als sie am 30. Dezember des vergangenen Jahres Richtung S-Bahnhof Lürrip unterwegs war. Erst seit sechs Wochen war sie bei McDonald's im Düsseldorfer Hauptbahnhof angestellt. Der Job machte ihr Spaß, mit den Kollegen verstand sie sich gut. Vom S-Bahnhof Lürrip wollte sie die S-Bahn nach Düsseldorf nehmen. Ihre Schicht sollte um 10 Uhr beginnen. Doch soweit kam es nicht. Gegen 7.45 Uhr wurde die Mönchengladbacherin von einem Mann überfallen, der zunächst versuchte, sie mit einem Elektroschocker außer Gefecht zu setzen. Zusätzlich schlug er auf sie ein, entriss ihr die Handtasche und floh.

Melanie M. erlitt unter anderem einen Wangenknochenbruch, der operiert werden musste, und Platzwunden am Kopf. Auf dem linken Ohr konnte sie nichts hören. Das Krankenhaus Neuwerk, in das sie anschließend von der Polizei gebracht wurde, befand: arbeitsunfähig. "Ich habe mich gleich am Sonntag bei meinem Arbeitgeber gemeldet", berichtet M. Auch eine entsprechende Bescheinigung des Krankenhauses sei sofort ausgestellt worden. "Am Telefon wurde ich nur gefragt, wann ich wiederkommen wolle", erinnert sich M. Das war allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Das Kündigungsschreiben erhielt sie nur ein paar Tage später, am 5. Januar. Darauf war das Ausstellungsdatum vom 3. Januar vermerkt. Begründet wurde die Kündigung nicht. Da M. sich noch in der Probezeit befindet, ist das rechtlich auch nicht erforderlich. Denn in dieser Zeit können beide Vertragsparteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden.

Die Kündigungsfrist beträgt dann nur 14 Tage. Seit Mitte November war sie bei dem Schnellrestaurant angestellt. Dort habe sie sich mit allen gut verstanden. Aus einem früheren Job bei einer anderen Fastfood-Kette brachte sie außerdem einschlägige Erfahrungen mit. "Ich bin traurig über die Kündigung, denn mit dem, was passiert ist, bin ich gestraft genug", findet M. Ein Sprecher von McDonald's teilte auf Anfrage unserer Redaktion nur mit: "Der Zeitpunkt der Aussprache der Kündigung ist sicherlich nicht glücklich gewählt worden."

Für Melanie M. geht es jetzt erst einmal darum, wieder auf die Beine zu kommen. "Sie muss auch wieder raus und unter Leute gehen", sagt ihr Vater Lothar. Die Ärzte gehen davon aus, dass die Patientin noch längere Zeit nicht arbeiten kann. Denn abgesehen von den körperlichen Verletzungen ist M. durch die Attacke auch psychisch angeschlagen. Sie findet kaum Schlaf, ist ängstlich, verlässt das Haus nur noch in Begleitung. "Melanie war immer ein sehr fröhlicher Mensch", sagt ihr Vater Lothar M. Er sei daher zuversichtlich, dass sie sich gut erholen werde.

Die persönlichen Gegenstände aus der gestohlenen Handtasche sind übrigens wieder aufgetaucht. Sie waren im niedersächsischen Nordhorn gefunden worden.

(RP/top/csi/ila)
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