Mönchengladbach Mann gesteht Missbrauch

Mönchengladbach · Nach mehreren Gesprächen des Verteidigers mit seinem Mandanten gab der Angeklagte schließlich zu, sich mehrfach an der zehnjährigen Tochter der Nachbarn vergangen zu haben.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

"Es stimmt alles, wie es in der Anklage steht", gestand der 56-Jährige mit der kräftigen Figur am Dienstag vor der Ersten Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts ein.

Zur Tatzeit (Dezember 2009 bis April dieses Jahres) wohnte der Mönchengladbacher mit der Familie des Mädchens im gleichen Mehrfamilienhaus. Man vertraute ihm. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2009 sollte der Nachbar in der Wohnung der Großmutter auf die Tochter und den jüngeren Bruder aufpassen, während die Familie den Gottesdienst besuchte.

Der "gute Onkel von nebenan" nutzte die Gelegenheit und setzte das Mädchen auf seinen Schoß, griff in dessen Hose und führte sexuelle Handlungen an dem Kind aus.

Am 25. April besuchte der Mann mit der Zehnjährigen und anderen Kindern den Spielplatz einer Schrebergartenanlage. Hier verging er sich am selben Tag bei zwei Gelegenheiten an dem Nachbarskind. Er forderte das Mädchen auf, den Eltern nichts zu erzählen, sonst bekäme es Ärger. Zunächst sagte das Opfer auch nichts. Doch nach dem Erlebnis vom Spielplatz vertraute es sich seinen Eltern an. Zehn Tage danach kam der Gladbacher in Untersuchungshaft.

Damals herrschte zwischen den Familien ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Es gab gemeinsame Grillparties. Aber die Familie der Zehnjährigen wusste nicht, dass der Angeklagte in der Vergangenheit wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht gestanden hatte. Bereits 1997 war der 56-Jährige vom Landgericht Duisburg zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er in 30 Fällen Kinder sexuell missbraucht hatte.

Als der Angeklagte gestern zum ersten Mal ein Geständnis ohne Wenn und Aber ablegte und sich als therapiewillig präsentierte, war ein Ende des Prozesses absehbar. Die Staatsanwältin forderte wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Gericht schloss sich diesem Antrag an.

Dabei berücksichtigten die Richter, dass der Angeklagte mit seinem Geständnis dem Kind den Zeugenauftritt erspart hatte. Das Mädchen leidet seitdem unter Schlafstörungen und Alpträumen. Dem Täter wollte es keineswegs im Gerichtssaal gegenüber stehen. Der 56-Jährige akzeptierte die zweieinhalbjährige Haftstrafe.

Am Ende mahnte der Kammervorsitzende Lothar Beckers den Angeklagten, sich einer Therapie zu unterziehen. Sonst drohe ihm die Sicherungsverwahrung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort