Mönchengladbach Lesbisches Paar: Ehefrau des Opfers muss für sechseinhalb Jahre in Haft

Mönchengladbach · Die Freundin und die Ehefrau des Opfers hatten mehrmals versucht, den ihnen lästigen Ehemann umzubringen. Gestern wurden die Urteile verkündet.

Auch mit ihren Schlussworten "Ich bin unschuldig" konnte die Angeklagte (45) die Richter nicht überzeugen. Wegen dreifachen Mordversuchs aus Habgier und Heimtücke sowie in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Schwurgericht gestern die 45-Jährige zu einer Strafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Das Landgericht verurteilte die lesbische Freundin (46) wegen zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung in einem Fall zu zwei Jahren Haft mit Bewährung.

Nach dem Ende der Liebesbeziehung der beiden Frauen war die 46-Jährige im November 2011 auf der Polizeiwache Hückelhoven erschienen und hatte sich selbst und die Ehefrau des mehrfachen Mordversuchs beschuldigt. Die Ehefrau habe den behinderten Ehemann (62) wie einen Sklaven behandelt und habe ihn unbedingt loswerden wollen. Drei Attacken musste der 62-Jährige in den Jahren 2007 bis 2009 über sich ergehen lassen. Davon ist das Schwurgericht überzeugt. Einmal habe die 45-jährige Hückelhovenerin den behinderten Mann mit einem Stein am Kopf verletzt und hilflos vor einem Lokal liegen lassen. An zwei weiteren Versuchen war die Freundin beteiligt.

Die Frauen legten Matchbox-Autos als Stolperfalle auf eine geölte Kellertreppe. Doch der 62-Jährige, der für seine Ehepartnerin etwas aus dem Keller holen sollte, schob die Matchbox-Autos einfach zur Seite und stieg in den Keller, ohne zu fallen. Bei dem dritten misslungenen Versuch besorgte die Freundin Kokosschnaps und Schlaftabletten. Die Ehefrau löste die Tabletten im Schnaps auf. Der Mann schlief ein und erwachte am kommenden Tag.

Die Ehefrau hatte im Prozess bis zum Schluss alles bestritten. Doch das Schwurgericht glaubte der Freundin, die den nach wie vor gefährdeten Ehemann nur noch schützen wollte. In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den filmreifen Fall ein. "Sie haben diesen Mann nur geheiratet, weil Sie sein Vermögen wollten. Sie haben ihn nie geliebt", warf er ihr vor. Das sei keine Liebesheirat, sondern eine Versorgungsehe gewesen.

Die 45-Jährige verfolgte den Prozess am Ende nur noch mit gesenktem Kopf. Von deren Schuld war das Gericht überzeugt, als sich ein Ex-Freund gemeldet hatte. "Ich sollte den 62-Jährigen in der Eifel vom Berg schubsen", so der Zeuge. Die Mitangeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe. Allerdings muss sie an das Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

(RP)
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