Mönchengladbach Lange Haftstrafe für Drogendealer

Mönchengladbach · Nach einem wochenlangen Prozess hat die Dritte Strafkammer des Landgerichts einen Mönchengladbacher (30) wegen achtfachen gewerbsmäßigen Drogenhandels, Einfuhr von Rauschgift in 14 Fällen und verbotenen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Der Drogenfall war bereits 2014 verhandelt worden. Im Juni 2014 hatte die Zweite Strafkammer den 30-Jährigen vom Vorwurf mehrfachen Drogenhandels freigesprochen. Doch dagegen hatte die Staatsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Und der hatte das freisprechende Urteil aufgehoben. Doch diesmal endete der Prozess für den Mönchengladbacher mit der Verurteilung, weil ein Komplize den Angeklagten belastet hatte. Die Polizei hatte sowohl die Telefone des holländischen Dealers, als auch des Komplizen und das Handy des Angeklagten überwacht. Im Prozess mussten sich die Richter die überwachten Telefonate von Tatverdächtigen, oft in arabischer Sprache, von einer Dolmetscherin übersetzen lassen. Danach war klar, dass der Komplize den Mönchengladbacher in einer Vernehmung überzeugend belastet hatte. Dagegen hatte der 30-Jährige vor Gericht lediglich zugegeben, den Mittäter bei vier Gelegenheiten bis zur deutsch-holländischen Grenze begleitet zu haben. Tatsächlich soll der Gladbacher in der Zeit von Juni 2012 bis Februar 2013 dem Komplizen in acht Fällen 50 Gramm Marihuana für 375 Euro verkauft haben. Außerdem soll der Mittäter in den Niederlanden in 14 Fällen Heroin und einmal Kokain gekauft und die Drogen bei Übach-Palenberg über die Grenze nach Deutschland gebracht haben, so die Anklage. Das nötige Bargeld soll der Komplize von dem Gladbacher erhalten haben. Der Komplize ist bereits im Januar 2014 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und Drogenhandels zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verkündung der sechseinhalbjährigen Haftstrafe beantragte der Staatsanwalt einen Haftbefehl - wegen Fluchtgefahr. Davon solle das Gericht absehen, so der Verteidiger. So geschah es dann. Doch der Angeklagte muss eine Kaution von 15.000 Euro bereitstellen, seine Ausweise abgeben und sich jeden Tag bei der Polizei melden. Ansonsten tritt der Haftbefehl in Kraft.

(RP)
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