Landtagswahl 2022 in Mönchengladbach Stadt braucht noch mehr Wahlhelfer als bei Bundestagswahl 2021

Mönchengladbach · 2500 Wahlhelfer werden für die Landtagswahl am 15. Mai benötigt. Wer dafür berufen wird, muss das Ehrenamt ausüben – es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund. Wie Wahlhelfer entschädigt werden – und welche Strafen drohen.

 Immer mehr Wähler geben ihre Stimme per Briefwahl ab. Die müssen ausgezählt werden.

Immer mehr Wähler geben ihre Stimme per Briefwahl ab. Die müssen ausgezählt werden.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Für die Landtagswahl am 15. Mai braucht die Stadt noch einmal mehr Wahlhelfer als bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Damals waren es 2400 Ehrenamtler, im Mai werden es 2500 sein, die am Wahlsonntag helfen müssen. Grund ist, dass es immer mehr Briefwähler gibt und weniger Wähler in den Wahllokalen. „Neben den 179 Urnenwahlbezirken werden wir insgesamt 70 statt bisher 60 Briefwahlbezirke einrichten“, sagte ein Stadtsprecher.

100 Wahlhelfer zusätzlich muss man aber auch erst einmal finden. Es handelt sich zwar um ein Ehrenamt, das aber, wenn man dazu berufen wird, verpflichtend ist. Das legt die Gemeindeordnung fest. Diese ehrenamtliche Tätigkeit kann nur abgelehnt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und da geht das Problem auch schon weiter: „Aufgrund der aktuelles Lage sowie der Erfahrungen bei der Bundestagswahl 2021 ist bei der Berufung der Wahlhelfenden mit einer hohen Anzahl an Ablehnungen zu rechnen“, so die Stadtverwaltung in einer Beratungsvorlage an den Stadtrat.

Normalerweise muss der Rat dann über solche Ablehnungen entscheiden, aber der Hauptausschuss hat jetzt festgelegt, dass dies der Oberbürgermeister nun alleine tun darf. Denn bei Ablehnungen müsse zeitnah darüber entschieden werden, ob tatsächlich ein wichtiger Grund für eine Ablehnung vorliegt. „Diese Vorgehen ist eine Vereinfachung, um schneller reagieren und die Wahl ornungsgemäß durchführen zu können“, sagt OB Felix Heinrichs (SPD). Einen ähnlichen Ratsbeschluss hatte es auch für die vergangene Kommunalwahl 2020 gegeben.

Und noch etwas hat der Rat in die Hand des Stadtoberhauptes gelegt: Bürger, die ohne wichtigen Grund die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag verweigern, können mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro belegt werden, im Fall der Wiederholung sind es sogar 500 Euro. So etwas sei allerdings eine Ausnahme, so ein Stadtsprecher: „Bis jetzt musste in Zusammenhang mit Wahlen in der jüngsten Vergangenheit, wie der Bundestagswahl,  kein Ordnungsgeld erhoben werden. In einigen wenigen Fällen läuft noch die Sachverhaltsaufklärung.“ Die Wahlvorstände in Mönchengladbach zeichneten sich durch ein sehr hohes Pflichtbewusstsein aus.

Wer den ehrenamtlichen Dienst antritt, bekommt dafür aber auch ein Erfrischungsgeld ausbezahlt. In Urnenwahlbezirken beträgt dies je nach Aufgabe 40 Euro (für einen Beisitzer), 55 Euro (für Schriftführer und stellvertretendem Wahlvorsteher) und 80 Euro (für den Wahlvorsteher), in Briefwahlbezirken zwischen 30 und 50 Euro.

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