Gerichtsverhandlung Streit mit Fans endet mit Schädel-Hirn-Trauma

Mönchengladbach · Im Prozess wegen versuchten Mordes nach dem Spiel Borussia Mönchengladbach gegen RB Leipzig sagten am Dienstag die Angeklagten aus.

 Der Prozess wird wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Mönchengladbach wird fortgesetzt.

Der Prozess wird wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Mönchengladbach wird fortgesetzt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess wegen versuchten Mordes sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung sagten am Dienstag die beiden Angeklagten aus. Die 18 und 19 Jahre alten Männer waren am 20. April mit zwei weiteren Bekannten in Rheydt unterwegs, als sie dort auf Fußballfans trafen. Als einer von ihnen einen Fan um eine Zigarette bat, soll zum Streit gekommen sein. Es folgte ein Schubs. In diesem Moment soll der 19-jährige Angeklagte auf einen Fan zugesprungen sein und ihn mit ausgestreckter Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann sei zu Boden gegangen, wo der Angeklagte weiter auf ihn eingeschlagen habe.

Laut Zeugen trug der Angreifer dabei einen Schlagring. Das Opfer erlitt ein schweres, offenes Schädel-Hirn-Trauma sowie massive Verletzungen am Auge, die zu einer dauerhaften Erblindung führten. Der 19-Jährige erklärte in seiner Aussage, er habe sich am Tattag mit zwei Freunden sowie dem Mitangeklagten getroffen. In Rheydt habe man sich auf einen Spielplatz gesetzt, zwei Flaschen Korn getrunken und Musik gehört. Er selber habe den größeren Anteil getrunken, habe geschwankt, als sie den Spielplatz verließen. Auf ihrem Weg in den Theaterpark sei er mit zwei Freunden in ein Gespräch verwickelt gewesen. Er habe daher nicht gemerkt, dass der vierte Freund weg war. Als er sich nach diesem umgedreht habe, habe er gesehen, wie dieser nach hinten gefallen sei. Er sei dann hingelaufen und habe dabei etwas wie „Hey, was ist los?“ gerufen. Der Freund sei wieder aufgestanden, und er habe in diesem Moment dazwischen gehen wollen, damit die Situation nicht ausarte. Dem Mann, der direkt vor seinem Freund gestanden und ihn angeschaut habe, habe er aus dem Lauf „eine Faust gegeben“. Er sei geschockt gewesen, als dieser umgekippte. Er sei zunächst einige Meter zurückgegangen, habe dann aber sehen wollen, was mit dem Mann sei. Daran hinderten ihn andere Anwesende. Als diese die Polizei alarmierten, seien er und seine Freunde weggerannt. Kurz darauf seien sie von der Polizei gestellt und festgenommen worden. Als die Kammer fragte, ob er gesehen habe, wieso der Freund gefallen sei, verneinte er dies. Dieser sei so „krass nach hinten gefallen“, dass er von einem Schubs ausgegangen sei. Dafür habe er eben den Mann als Verursacher angesehen, der direkt vor seinem Freund gestanden habe. Der Angeklagte bestritt, dass er einen Schlagring besitzt oder damit zugeschlagen habe.

Auch der 18-jährige Angeklagte sagte aus. Er soll bei diesem Vorfall einen Mann mit der Faust geschlagen haben. Laut Anklage sei auch dieser zu Boden gegangen, anschließend habe der 18-Jährige auf ihn eingetreten, bis ihn andere Anwesende wegzogen. Der Angeklagte erklärte, dass er den Schubs gesehen habe, der seinen Freund zu Fall gebracht habe. Nur wer es gewesen sei, könne er nicht genau sagen. Laut seiner polizeilichen Aussage soll er jedoch auch einen Schubs, der von seinem Freund ausging, gesehen haben. Daran erinnere er sich heute nicht mehr, aber bei der Vernehmung sei seine Erinnerung wahrscheinlich besser gewesen. Er gab den Schlag in das Gesicht des Schwiegersohns des Opfers zu. Dieser habe ihn auch ins Gesicht geschlagen, wobei keiner von beiden verletzt worden sei. Er erklärte, dass der Mitangeklagte nie Ringe oder einen Schlagring getragen habe. Der Prozess wird am 8. November mit den ersten Zeugen fortgesetzt.

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